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Kündigung Bav

Gefragt am 19.07.2022
11:00 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 671

 

Ich wollte meine betriebliche Altersvorsorge kündigen.
Diese wird laut meiner Versicherung über die Lohnabrechnung ausgezahlt und versteuert.
Nun habe ich irgendwas über eine Fünftelregelung gelesen.
Kann diese meine Auszahlung erhöhen bzw die Steuern senken?
Und wenn ja wie wird diese angewandt?
Der Auszahlungsbetrag liegt aktuell bei ca. 4800€
Der Versicherungsbeginn war der 01.07.2019

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.07.2022
11:00 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 19.07.2022
13:52 Uhr

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Beantwortet am 19.07.2022 13:52 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 671

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Lohnabrechnung)

Guten Tag,

die Fünftelregelung kommt bei Ihnen leider nicht zur Anwendung, da eine Kündigung des Vertrages keine außerordentlichen Einkünfte bewirken ...



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