Kündigung Bav
Gefragt am 19.07.202211:00 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 671
Ich wollte meine betriebliche Altersvorsorge kündigen.
Diese wird laut meiner Versicherung über die Lohnabrechnung ausgezahlt und versteuert.
Nun habe ich irgendwas über eine Fünftelregelung gelesen.
Kann diese meine Auszahlung erhöhen bzw die Steuern senken?
Und wenn ja wie wird diese angewandt?
Der Auszahlungsbetrag liegt aktuell bei ca. 4800€
Der Versicherungsbeginn war der 01.07.2019
11:00 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Lohnabrechnung)
Guten Tag,
die Fünftelregelung kommt bei Ihnen leider nicht zur Anwendung, da eine Kündigung des Vertrages keine außerordentlichen Einkünfte bewirken ...
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