Frage zur Lohnabrechnung mit Kurzarbeit
Gefragt am 15.12.202016:27 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 938
Ich bin seit März in Kurzarbeit. Mein geplanter und genehmigter Urlaub wurde mir gewährt. In dieser Zeit habe ich nur das Kurzarbeitergeld erhalten. Ich arbeite 2-3 Std. die Woche.
Normalerweise wären es 22,5 ohne Kurzarbeit pro Woche.
Meine Urlaubstage wurden auch immer schön abgezogen.
Im Sept. und Okt. hatte ich plötzlich eine Arbeitgeber Zulage von ca 70 Euro.
Nun habe ich mit meiner Nov. Abrechnung eine Mitteilung erhalten das die Urlaubstage nicht abgezogen wurden, wir eine Nachberechnung erhalten.
Ich befürchte die Nachberechnung war bei mir die Zulage.
Nun habe ich komplett den Überblick meiner Lohnabrechnungen verloren.
Ist das rechtl. in Ordnung mit dem Urlaub nun? Während meines Urlaubes hätte mir ja sonst der volle Lohn für diese Zeit und kein KuG zugestanden.
Verfallen nun alle meine Urlaubstage für 2020?
Muss ich eine getrennte Veranlagung beim FiA beantragen oder reicht das mit dem einreichen unserer Steuererklärungen? Haben 4/4 mit Faktor.
Meine Lohnabrechnung und das Schreiben wegen dem Urlaub bekomme ich leider hier nicht hochgeladen.
16:27 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Lohnabrechnung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Fragen möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung und unter Zugrundelegung des von Ihnen eingesetzten Honorars beantworten.
Grundsätzlich gilt nach dt. Recht, dass Ihnen auch während der Kurzarbeit Urlaub zusteht und dieser „normal“ bezahlt wird, das heißt nicht unter Kurzarbeit fällt ...
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