Kleinunternehmerregelung Ermittlung des Umsatzes
Gefragt am 16.12.201309:52 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2614
Ich habe eine Frage zur Kleinunternehmerregelung.
Ich beabsichtige folgende Tätigkeiten durchzuführen:
Ankauf von Paysafecards (gegen Echtgeld & virtuelle Währung) mit denen ich Amazon Gutscheine erwerbe
Verkauf von Paysafecards gegen virtuelle Währung
Verkauf von Amazon Gutscheinen gegen Echtgeld und virtuelle Währung
An- und Verkauf virtueller Währung gegen Echtgeld
Zusätzliche vermiete ich derzeit Garagenplätze, die Einnahmen sind jedoch geringer wie 17.500 € im Jahr.
In wie weit werden die o,.g. Tätigkeiten auf die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer herangezogen. Bei Paysafecards, Amazon Gutscheine sowie dem Handel mit virtuellem Geld wird beim Erwerb keine MWST ausgewiesen und meiner Meinung nach dürfte dies nicht auf den Umsatzgrenze bzgl. der Umsatzsteuerpflicht herangezogen werden
Ich möchte vermeiden, dass ich durch die o.g Tätigkeiten für meine Vermietung MWST pflichtig werde, der erwartete Umsatz mit den o.g. Dienstleistungen schätze ich auf > 17.500 € im Jahr.
Des weiteren stellt sich die Frage wie ich die Tätigkeiten bei der Gewerbeanmeldung deklarieren soll. Da alles ausschließlich über das Internet erfolgt wäre der Begriff \\\"Internetdienstleistungen, Handel mit virtuellen Waren\\\" korrekt?
Ich bedanke mich jetzt schon für ihre Antwort.

09:52 Uhr

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Antwort unseres Experten
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG unterliegen nur steuerbare Umsätze. Bei den von Ihnen geschilderten Vorgängen handelt es sich nicht um einen steuerbaren Leistungsaustausch. Am Beispiel: Bei einem Kauf eines Amazongutscheines in Höhe von 25 € für 25 € liegt kein steuerbarer Vorgang vor. Diese entsteht erst bei Gutschein Einlösung.
Es ist zu prüfen, in welchem Teilbereich bei Ihnen die Leistungserbringung erfolgt, die zu dem wirtschaftlichen Erfolg führt ...
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