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Frage Beteiligung vs. Neugründung einer GmbH für 2 Business Partner Schweiz

Gefragt am 14.06.2023
18:58 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 292

 

PA ist Eigentümer der Schweizer Firma NF GmbH und KG ein Schweizer Softwareentwickler, der mit PA an der Entwicklung von Softwareprojekten zusammenarbeitet, welche NF GmbH vertreibt. Beide halten je 50% des IP. Die Software erzielt über NF GmbH Umsätze. KG kann im Gegenzug im Rahmen seines Gewinnanteils per NF GmbH Geschäftsausgaben tätigen und abrechnen.

Fragestellungen (kurze Antworten genügen)

1. Kann KG sich rückwirkend an der NF beteiligen und Gründeranteile erhalten? (Kanton Zürich versteuert die Anteile sonst als Mitarbeiteranteile wenn KG sich anstellt bei NF)

2. Wenn eine neue Firma gegründet werden muss, wie werden am besten das IP/Kundenverträge dort eingebracht/transferiert?

3. Ist es bei der Schweizer GmbH möglich, vertraglich pro Projekt eine Allokation zu definieren, so dass eine mögliche Dividenden-Ausschüttung nicht 50/50 sein muss sondern anders verteilt werden könnte? (z.b. im Gesellschaftervertrag)

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.06.2023
18:58 Uhr
Steuerberater Hannu Wegner Steuerberater Hannu Wegner Beantwortet am 21.08.2023
09:30 Uhr

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Beantwortet am 21.08.2023 09:30 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 292

Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Existenzgründung)

Sehr geehrter Fragesteller,

ich gehe auf Ihre Fragestellungen in der gewünschten Form ein:

1. Eine rückwirkende Beteiligung von KG an der NF GmbH ist nach schweizerischem Recht grundsätzlich möglich, jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Stammanteile der GmbH können entweder vollständig oder teilweise übertragen werden. Die Gesellschafterversammlung muss gemäß den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages zustimmen. Es ist wichtig, die steuerlichen Auswirkungen einer solchen Beteiligung zu berücksichtigen, insbesondere im Kanton Zürich, wo die Anteile als Mitarbeiteranteile besteuert werden, wenn KG bei NF angestellt ist ...



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