Bankdepot nach Erbschaft
Gefragt am 22.07.201910:04 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1336
Hallo,
Meine Schwester und ich sind gleichberechtigte Erben unseres verstorbenen Vaters, wir wollen ein Depot bei der Bank auf uns beide übertragen. Frage: Wenn wir das Depot irgendwann zu gleichen Teilen splitten wollen, fallen dann irgendwelche Steuern an (Kapitalertragssteuer, Schenkungssteuer, o.ä.) an?
Mit freundlichen Grüßen Helmut Rufer
10:04 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Erbschaftssteuer)
Guten Tag,
Schenkungsteuer fällt durch die Splittung nicht an. Allerdings wird durch den Depotübertrag Kapitalertragsteuer anfallen, da es zu einem Gläubigerwechsel kommt (Erbengemeinschaft an Einzelerben) ...
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