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Bankdepot nach Erbschaft

Gefragt am 22.07.2019
10:04 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1336

 

Hallo,
Meine Schwester und ich sind gleichberechtigte Erben unseres verstorbenen Vaters, wir wollen ein Depot bei der Bank auf uns beide übertragen. Frage: Wenn wir das Depot irgendwann zu gleichen Teilen splitten wollen, fallen dann irgendwelche Steuern an (Kapitalertragssteuer, Schenkungssteuer, o.ä.) an?
Mit freundlichen Grüßen Helmut Rufer

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.07.2019
10:04 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 22.07.2019
15:39 Uhr

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Beantwortet am 22.07.2019 15:39 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1336

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Erbschaftssteuer)

Guten Tag,

Schenkungsteuer fällt durch die Splittung nicht an. Allerdings wird durch den Depotübertrag Kapitalertragsteuer anfallen, da es zu einem Gläubigerwechsel kommt (Erbengemeinschaft an Einzelerben) ...



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