Unterhaltszahlungen an erwachsene Kinder
Gefragt am 29.07.202109:44 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 893
Wenn Eltern an erwachsene Kinder (über 25 Jahre und berufstätig) regelmäßige Unterhaltszahlungen leisten (Miete, Lebensunterhalt, Versicherungen etc.) und diese Zahlungen aber nicht als Sonderausgaben oder Unterhalt von den Eltern geltend gemacht wurden, müssen die Kinder dann diese Zahlungen trotzdem als Einkommen in der Einkommensteuererklärung angeben? Oder ist es eine Art Schenkung, die gemeldet werden muß?
09:44 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Auskunft.
Unterhaltszahlungen müssen von den Kindern nicht versteuert werden. Eine Angabe in der Steuererklärung ist also nicht erforderlich. Sofern es sich um Unterhalt handelt, weil die Kinder darauf angewiesen sind, liegt auch keine Schenkung vor ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" Jetzt eigene Frage stellen!