Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"

unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, Anwendung Splittingtarif

Gefragt am 15.07.2012
22:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2766

 

Meine Frau arbeitet im öffentlichen Dienst eines anderen EU-Staates, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert. Das DBA legt fest, dass Gehälter aus öffentlichen Quellen im Land ihrer Herkunft zu versteuern sind.

Das gesamte Jahr 2010 haben wir zusammen in Deutschland gelebt, da meine Frau wegen der Geburt von Kindern nicht gearbeitet hat. Für den ersten Monat hat sie deutsches Elterngeld bekommen, für die Monate 2-11 Lohnfortzahlung ihres ausländischen öffentlichen Arbeitgebers (Mutterschutz Kind2).

Im Ende November hat sie begonnen an der Vertretung ihres Herkunftslandes in Deutschland zu arbeiten und ab diesem Zeitpunkt Diplomatenstatus bekommen.

Meine Fragen dazu:
Können wir für den Teilzeitraum des Jahres 2010 in dem meine Frau –keinen— diplomatischen Status hatte aber ihr Gehalt erhielt (Monate 1-11), die Vorteile des Ehegattensplitting nutzen (für den letzten Monat geht es nicht – das wurde schon geprüft).

Insbesondere: Schließt die Tatsache, dass ihr Einkommen während der gesamten Zeit (zunächst Elterngeld, dann im Ausland zu versteuerndes Gehalt) in Deutschland ---nicht--- versteuert wird, eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland (als Voraussetzung für den Splittingtarif) eventuell aus? Sonstige deutsche Einkommensquellen hatte sie nicht.

Wenn ein Ehegattensplitting für die ersten 11 Monate möglich ist, wie wird dann die zu zahlende deutsche Steuer berechnet?

Wo sind das Einkommen meiner Frau bzw. die von ihr im Ausland gezahlten Steuern einzutragen (Anlage EWG oder Anlage Ausland)?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.07.2012
22:54 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 17.07.2012 07:19 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2766

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Voraussetzungen für das Ehegattensplitting sind die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland und das Bestehen einer Ehe.

Die Steuerpflicht entsteht automatisch wenn Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 16 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung