Rückzahlung von Provisionsvorschuss steuerlich absetzbar?
Gefragt am 30.12.201814:03 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1722
Hallo,
ich war bis Ende 09/2016 Vollzeit Handelsvertreter nach HGB 84 bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall, seit 10/2016 Angestellter in einem anderen Unternehmen. Beim ausscheiden wurde aufgrund Provisionsvorschuss für abgeschlossene Verträge eine Rückforderung seitens der Bausparkasse gestellt. Die Rückforderung zahle ich nach einer Abmachung seit dem mit 250€ monatl. zurück. Im Jahre 2016 als die Provision floss, habe ich natürlich auch Steuern darauf gezahlt. Kann ich diese Rückzahlungen, die im Jahr ja immerhin 3.000€ ausmachen, in meiner Steuererklärung 2017 und ff. als Ausgaben/ Aufwendungen geltend machen? Wenn ja, als was?
Vielen Dank und viele Grüße
14:03 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Bei Betriebsaufgabe Ihrer Handelsvertretung ist der Aufgabegewinn oder -verlust zu ermitteln, falls Sie Ihren Gewinn nach Einnahme-Überschussrechnung ermittelt haben, ist dazu vorher ein Übergangsgewinn zu ermitteln ...
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