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Minderung geldwerter Vorteil in Est Erklärung Firmenwagen.

Gefragt am 23.08.2021
21:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 963

 

Guten Tag,

ich habe die Möglichkeit über meinen Arbeitgeber ein E-Auto zu leasen, welches ich fast ausschließlich privat nutzen würde. Dabei wird mir vom Brutto-Gehalt die Leasing Rate abgezogen und zusätzlich der Geldwerte Vorteil (auf den Bruttolistenpreis) zzgl. des pauschalen geldwerten Vorteils der Entfernung Wohnort / Arbeitsstätte (siehe Anhang)

Da ich nun überwiegend im Home Office tätig bin und das auch zukünftig so bleiben wird, habe ich gelesen, dass es die Möglichkeit gibt, statt der pauschalen Methode eine Fahrtenbuchmethode nur für die Entfernung Wohnung / Arbeitsstätte zu wählen. Mein AG bleibt bei der pauschalen Methode, allerdings bestünde wohl die Möglichkeit im Rahmen der Steuererklärung die wenigen Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte vom Finanzamt anerkannt zu bekommen.

In der Leasing-Rate sind alle Kosten enthalten außer:
- Strom für die Beladung
- Kosten für Mehr/Minderkilometer
- Kosten nach Rückgabe (evtl. Schäden etc.)

Bruttolistenpreis: 47.000 EUR
Monatliche Leasing-Rate: 242 EUR
Entfernung Wohnung / Arbeitsstätte: 45 km
Fahrten zur Arbeitsstätte pro Jahr: 20-40
Monatliches Brutto-Einkommen: 6250
Steuerklasse 3
Kinder: 2


Welche konkreten Möglichkeiten habe ich, dieses Angebot steueroptimal zu nutzen? Was sind die konkreten Voraussetzungen und welche Aufzeichnungen Belege muss ich wie und wann vornehmen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.08.2021
21:55 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 24.08.2021
07:29 Uhr

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Beantwortet am 24.08.2021 07:29 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 963

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Morgen,

grundsätzlich würde ja der geldwerte Vorteil für das Fahrzeug 0,25 x 47.000 EUR x 1% = 117,50 EUR sowie für Fahrten Wohnung-Arbeit 47.000 EUR x 0,25 x 0,03% x 45km = 158,40 EUR betragen. Insgesamt hätte der Arbeitgeber also 275,90 EUR als geldwerten Vorteil zu besteuern. Leisten Sie aber, so wie ich es verstehe eine Zuzahlung von 242 EUR, so mindert sich der geldwerte Vorteil bis 33,90 EUR.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet auf Verlangen des Arbeitnehmers die tatsächlichen Fahrten bei der Berechnung der Fahrten Wohnung-Arbeit zugrunde zu legen und diese dann mit 0,002% einzeln zu bewerten ...



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