Kleinunternehmer 17500 überschritten
Gefragt am 28.05.201218:56 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8058
Hallo.
Ich habe heute meine Einkommensteuererklärung abgeschlossen. Ich bin Kleinunternehmer und nehme die KUR in Anspruch. Leider musste ich heute feststellen, dass ich mich bei meiner Aufrechnung Anfang des Jahres verrechnet hatte und ich über die 17500 Umsatz in 2011 gekommen bin. Ich hatte einen Umsatz von 22650. Leider habe ich in 2012 weiterhin keine MwSt. ausgewiesen. Muss ich das ab sofort nun tun und was mache ich mit den 2012 gestellten Rechnungen ohne MwSt.? Gibt es auch eine Möglichkeit, dass ich erst ab 2013 MwSt. ausweisen muss und ich 2012 noch die KUR in Anspruch nehmen kann?
18:56 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragenstelller,
Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.
Fraglich ist in welcher Höhe Sie 2012 und 2013 Umsätze erzielen werden.
Die Voraussetzung der Kleinunternehmer Regel ist, dass Sie im abgelaufenen Geschäftsjahr die Umsatzgrenze von 17.500 Euro und im laufenden Geschäftsjahr die Umsatzgrenze von 50.000 Euro nicht übersteigen ...
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