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Grundsanierung

Gefragt am 28.09.2023
11:27 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 202

 

Es handelt sich um ein seit vielen Jahren in meinem Besitz befindliches Wohnhaus. Im Dachgeschoss ist eine kleine Wohnung, die schon seit Jahren vermietet ist. Im Erdgeschoss wohnte meine Mutter. Nach deren Tod wurde die Wohnung grundsaniert zur späteren Vermietung, die ab April 2023 erfolgte.

Die komplette Wohnung wurde saniert

Es wurden neue Fenster eingebaut
Das Bad wurde komplett erneuert
Die Heizkörper und die Zuleitungen für Heizung und Wasser wurden erneuert. (Heizkessel selbst nicht)
Wände wurden verändert.
Fußböden, Türen alle erneuert
Es wurde ein Raum zusätzlich aus einem Nebengebäude mit integriert.
Die Wohnung hat eine Wohnfläche von 105 qm.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 150.000,00, wovon 90.000,00 auf das Jahr 2022 fallen.

Wie kann ich diese Kosten ab dem Steuerjahr 2022 absetzen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.09.2023
11:27 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 28.09.2023
12:45 Uhr

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Beantwortet am 28.09.2023 12:45 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 202

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen folgende Rückmeldung geben möchte.

Grundsätzlich wäre zu prüfen, ob bei den angefallen Kosten nachträgliche Herstellungskosten vorliegen, die dann nur über die Nutzungsdauer mit 2% p.a. abgeschrieben werden können.

Laut BMF-Schreiben liegen nachträgliche Herstellungskosten vor, wenn ein Bündel von Baumaßnahmen bei mindestens drei Bereichen der zentralen Ausstattungsmerkmale zu einer Erhöhung und Erweiterung des Gebrauchwertes führt und sich dadurch der Standard eines Gebäudes hebt ...



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