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Gegenrechnung Verlustvortrag aus privaten Veräusserungsgeschäften

Gefragt am 03.02.2021
13:02 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 808

 

Ich habe aktuell noch einen Verlustvortrag aus dem Jahr 2019 bzgl. "Einkünften aus privaten Veräusserungsgeschäften". Kann ich bei meiner Steuererklärung (Selbstständiger) für das Jahr 2020 diesen Verlustvortrag bei meinen entsprechenden "Gewinnen" gegenrechnen? Oder geht das nur, wenn ich auch exakt einen Gewinn bei "Einkünften aus privaten Veräusserungsgeschäften erwirtschaftet hätte?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.02.2021
13:02 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 03.02.2021
13:10 Uhr

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Beantwortet am 03.02.2021 13:10 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 808

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte/er Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Verlustverrechnung ist hier auf gleichartige Verluste beschränkt, also auf Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften ...



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