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Folgebescheid gemäß 175 AO

Gefragt am 30.12.2012
20:46 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3534

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Gewerbebetrieb und Beteiligungen an Filmfonds. Für die Fonds wurden neue Grundlagenbescheide seit 2001 nach Betriebsprüfung erlassen.Folgebescheide liegen noch nicht vor.

Zwischenzeitlich habe ich Kenntnis, dass ich für den gleichen Zeitraum für meinen Gewerbebetrieb Kosten in übersteigender Höhe nicht geltend gemacht habe, die im Rahmen von $ 173 AO nachzureichen wären, wenn nicht bereits Festsetzungsverjährung eingetreten wäre. Eröffnen mir nun auch die Grundlagenbescheide die Möglichkeit der Nachreichung gemäß § 177 AO, weil Ablaufhemmung nach § 171 Absatz 10 eingetreten ist?. Beide Änderungen betreffen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Danke für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen









Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.12.2012
20:46 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 30.12.2012 21:43 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3534

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...



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