Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"

Ersatzbemessungsgrundlage

Gefragt am 13.04.2013
17:47 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3554

 

Ich war im Besitz von 20 T€ Hypothekenanteile der WGF AG, Düsseldorf. Die WGF AG ist im Dezember 2012 insolvent geworden. Ich habe daraufhin an Januar 2013 diese Papiere per Depotübertrag an die Valora AG, Ettlingen übertragen und anschließend an die Valora AG verkauft. (Erlös 3050 €)
Die VoBa hat nun als Ersatzbemessungsgrundlage den Kaufwert von 18 T€ zur Berechnung "steuerrelevanter" Erträge 5,4 T€ eingesetzt und dazu insgesamt 1,4 T€ Steuern einbehalten.
Zum meinen Schaden des Kursverlustes in Höhe von 15 T€ kommt nun der "Steuerschaden" hinzu.
Die VoBa sagt, sie hätte korrekt gehandelt. Ich müßte mir den Steueranteil von 1,4 T€ über die Steuererklärung für 2013 rückerstatten lassen.. Mein Steuersatz als Renter beträgt durchschnittlich 15 %.
Was muß ich wo in der Steuererklärung im Formular KAP eintragen, um die Kursverluste zu deklarieren ?
Reichen Fotokopien vom Kauf und Verkauf als Beweis/Beleg?
Die bereits von der VoBa einbehaltenen Steuern werden von der VoBa ja mit der Jahressteuerbescheinigung für 2013 aufgeführt. Aber vermutlich bleiben ca. 15% (mein Steuersatz) davon an mir "hängen"? Ist das so richtig?

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen O.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.04.2013
17:47 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 16.04.2013 07:24 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3554

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Herr O.,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Die Bank ist verpflichtet die Ersatzbemessungsgrundlage heranzuziehen, wenn die ursprünglichen Anschaffungskosten für die Bank nicht zur Verfügung stehen.

In Ihrer Steuererklärung im Formular Anlage KAP können Sie in der Zeilen 7 bis 13 in der Spalte „Beträge laut Steuerbescheinigung“ (Kennziffern 14) die Daten Ihrer Bank übernehmen ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung