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Einzelbewertung Dienstagen

Gefragt am 07.02.2021
17:05 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 819

 

Private Nutzung Firmenfahrzeug:

Mein Arbeitgeber stellt mir ein Firmenfahrzeug zur Verfügung das ich auch privat nutze. Bedingt durch die Corona- Pandemie arbeite ich seit Mai 2020 bis auf weiteres 4 bis 6 Tage pro Monat, für die restlichen Tage des Monats erhalte ich Kurzarbeitergeld.
Da ich kein Fahrtenbuch führe, wird für den geldwerten Vorteil die 1%-Methode und zusätzlich 0,03% des Listenpreises pro Entfernungskilometer angewendet, wobei der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal (15%) auf die Höhe der von mir anzusetzenden Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte übernimmt.

Da ich derzeit jedoch ausschließlich im Außendienst tätig bin, fahre ich an den 4 bis 6 Tagen/Monat von Zuhause aus direkt zu meinen 3 bis 5 Einsatzstellen/Tag (Round-Trip zu verschiedenen Baustellen). Anschließend fahre ich wieder nach Hause (Home-Office), wo ich die Dokumentation meiner Einsätze durchführe. Mein Büro-Arbeitsplatz beim Arbeitgeber bleibt ungenutzt. Konkret habe ich meine erste Tätigkeitstätte (Büro bei AG) im genannten Zeitraum exakt drei Mal angefahren.

Fragen:
Kann ich in meiner EKSt-Erklärung für 2020 die für mich günstigere Einzelbewertung (0,002% x Listenpreis x Entfernungskilometer) sozusagen im Nachgang anwenden, auch vor dem Hintergrund der pauschalierten Lohnsteuer (15%) durch den Arbeitgeber?

Wie werden die Tage an den ich im Außendienst tätig war (fast alle) steuerlich behandelt? Mit Entfernungskilometer 0 (Null) oder mit den Entfernungskilometern bis zur ersten Baustelle?

Die Gehalts-Abrechnung für Januar 2021 ist schon erstellt. Was muss/kann ich tun um den Januar auf Einzelbewertung (0,002%) durch den Arbeitgeber nachberechnen zu lassen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.02.2021
17:05 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 08.02.2021
06:42 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 08.02.2021 06:42 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 819

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte/r FRagesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Sie können im Rahmen der Einkommensteuerjahreserklärung zur Einzelfahrtenmethode wechseln (0,002%-Methode), jedoch nur jahreseinheitlich. Sie benötigen dazu einen Nachweis der Anzahl der durchgeführten Fahrten (Aufschreibung, Ausdruck Zeiterfassung, Bestätigung Arbeitgeber o ...



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