Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"

Einzelbewertung Dienstagen

Gefragt am 07.02.2021
17:05 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 981

 

Private Nutzung Firmenfahrzeug:

Mein Arbeitgeber stellt mir ein Firmenfahrzeug zur Verfügung das ich auch privat nutze. Bedingt durch die Corona- Pandemie arbeite ich seit Mai 2020 bis auf weiteres 4 bis 6 Tage pro Monat, für die restlichen Tage des Monats erhalte ich Kurzarbeitergeld.
Da ich kein Fahrtenbuch führe, wird für den geldwerten Vorteil die 1%-Methode und zusätzlich 0,03% des Listenpreises pro Entfernungskilometer angewendet, wobei der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal (15%) auf die Höhe der von mir anzusetzenden Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte übernimmt.

Da ich derzeit jedoch ausschließlich im Außendienst tätig bin, fahre ich an den 4 bis 6 Tagen/Monat von Zuhause aus direkt zu meinen 3 bis 5 Einsatzstellen/Tag (Round-Trip zu verschiedenen Baustellen). Anschließend fahre ich wieder nach Hause (Home-Office), wo ich die Dokumentation meiner Einsätze durchführe. Mein Büro-Arbeitsplatz beim Arbeitgeber bleibt ungenutzt. Konkret habe ich meine erste Tätigkeitstätte (Büro bei AG) im genannten Zeitraum exakt drei Mal angefahren.

Fragen:
Kann ich in meiner EKSt-Erklärung für 2020 die für mich günstigere Einzelbewertung (0,002% x Listenpreis x Entfernungskilometer) sozusagen im Nachgang anwenden, auch vor dem Hintergrund der pauschalierten Lohnsteuer (15%) durch den Arbeitgeber?

Wie werden die Tage an den ich im Außendienst tätig war (fast alle) steuerlich behandelt? Mit Entfernungskilometer 0 (Null) oder mit den Entfernungskilometern bis zur ersten Baustelle?

Die Gehalts-Abrechnung für Januar 2021 ist schon erstellt. Was muss/kann ich tun um den Januar auf Einzelbewertung (0,002%) durch den Arbeitgeber nachberechnen zu lassen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.02.2021
17:05 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 08.02.2021
06:42 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 08.02.2021 06:42 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 981

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte/r FRagesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Sie können im Rahmen der Einkommensteuerjahreserklärung zur Einzelfahrtenmethode wechseln (0,002%-Methode), jedoch nur jahreseinheitlich. Sie benötigen dazu einen Nachweis der Anzahl der durchgeführten Fahrten (Aufschreibung, Ausdruck Zeiterfassung, Bestätigung Arbeitgeber o ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung