Einkommenssteuerrückerstattung nach Hochzeit im Ausland
Gefragt am 18.05.201811:45 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1514
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der steuerlichen Behandlung nach einer Hochzeit im Ausland. Meine Freundin und ich werden dieses Jahr im Dezember, in Miami heiraten. Alle Voraussetzungen sind hierzu erfüllt und eine formelle Beurkundung in Deutschland ist geplant. Die Beurkundung für Deutschland kann aber erst im Jahr 2019 vorgenommen werden, da wir bis Januar noch im Urlaub sein werden. Das Standesamt München hat uns mitgeteilt, dass eine Registrierung der Ehe zu dem Tag erfolgt, an dem sie beantragt wird, also erst im Jahr 2019. Die Frage ist nun, wie schaut es mit der Einkommenssteuerrückerstattung für das Jahr 2018 aus? Normalerweise bekommt man ja, für das ganze Jahr den Splittingtarif und eine meist sehr angenehme Steuerrückerstattung. Eigentlich sollte dies doch auch in unserem Fall geschehen, da wir ja offiziell verheiratet sind und eine Eheurkunde sowie die Apostille, offiziell beglaubigt vorweisen können, dass wir im Jahr 2018 geheiratet haben. Muss ich dafür vorher noch etwas unternehmen? Kann mir bitte jemand diese Frage beantworten? Danke!!!!
11:45 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
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