Auslandsaufenthalt
Gefragt am 04.02.201922:41 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1421
Guten Tag .... ,
ich hätte eine Frage zu meinem Steuerbescheid 2018/ 2019. Ich bin seit 1. Oktober 2018 im Sonderurlaub. Der Sonderurlaub gilt bis 30.06.2019 (also 3 Monate 2018 und 6 Monate 2019). Auf dem Steuerbescheid sind hierzu keine Informationen zu finden außer dem geringeren Jahresgehalt.
An welchen Stellen muss ich Veränderungen an der Steuererklärung durch den Sonderurlaub von 2018 (3 Monate) vornehmen?
Vielen Dank bereits im voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Amanda Badicke
22:41 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
die entsprechenden Angaben sind bereits durch den Arbeitgeber übermittelt ...
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