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Ungleichbehandlung von Kollegen durch 183-Tage-Regel?

Gefragt am 03.11.2021
10:44 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 669

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


Ich bin vom 01.02.2018 bis 28.02.2021 für insgesamt drei Jahre und einen Monat von meinem deutschen Arbeitsgeber in die USA entsandt worden. Mein Gehalt habe ich stets weiter in Deutschland bezogen. Allerdings wurde ich in dieser Zeit in den USA steuerpflichtig. Die Kosten der amerikanischen Steuererklärung müssen Mitarbeiter/innen selbst tragen.

Nach meiner Rückkehr nach Deutschland eröffnete mir nun mein Arbeitsgeber, dass ich in den USA nicht nur für die Jahre 2018, 2019 und 2020 eine Steuererklärung einreichen muss, sondern auch für das Jahr 2021 – weil ich in diesem Jahr schließlich im Januar und Februar noch in Amerika gearbeitet habe.

Frage 1: Ist die Information meines Arbeitsgebers richtig?

Ein Kollege von mir wurde unter gleichen Bedingungen ebenfalls in die USA entsandt und zwar vom 01.08.2018 bis 31.07.2021. Er wiederum muss laut Arbeitsgeber lediglich Steuererklärungen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 abgeben, weil er in seinem Entsendungsjahr 2018 weniger als 183 Tage in den USA verbracht und deswegen 2018 dort (noch) nicht steuerpflichtig war.

Daraus ergibt sich, dass ich für eine dreijährige Entsendung insgesamt vier US-Steuererklärungen einreichen und bezahlen muss, während mein Kollege nur drei Erklärungen „an der Backe hat“.

Frage 2: Ist diese Feststellung korrekt und wenn ja/nein – warum?

Vielen Dank und herzliche Grüße
B.J.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.11.2021
10:44 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 03.11.2021
12:09 Uhr

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Beantwortet am 03.11.2021 12:09 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 669

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Das Besteuerungsrecht richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen, die Steuererklärungspflicht hingegen ist innerstaatliches Recht der USA. Somit kann es vorkommen, dass Sie in den UA eine Steuererklörung abgeben müssen, auch wenn die Einkünfte dort nicht besteuert werden (umgekehrt kann das in Deutschland genauso vorliegen) ...



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