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Britische Limited bei Wohnsitz in Deutschland. Wie wird versteuert

Gefragt am 04.04.2024
22:42 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 298

 

Hallo,

ich besitze zusammen mit meinem Geschäftspartner eine britische Limited. Da er auf Zypern lebt, aber ich in Deutschland, ist die Firma beim deutschen Finanzamt in meiner Heimatstadt gemeldet. Muss ich den britischen Behörden dennoch eine Steuererklärung oder ähnliches einreichen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.04.2024
22:42 Uhr
Steuerberater Hannu Wegner Steuerberater Hannu Wegner Beantwortet am 05.04.2024
00:32 Uhr

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Beantwortet am 05.04.2024 00:32 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 298

Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

für die Besteuerung Ihrer britischen Limited ist entscheidend, dass sich der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland befindet. Nach § 1 Abs. 1 KStG sind Kapitalgesellschaften, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben, unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Der Ort der Geschäftsleitung ist gemäß § 10 AO dort, wo die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv getroffen werden. Da Sie die Geschäfte von Deutschland aus führen, ist dieser Ort im Inland und begründet die unbeschränkte Steuerpflicht, unabhängig vom Satzungssitz im Vereinigten Königreich.

Zusätzlich zur Körperschaftsteuer unterliegt Ihre Limited auch der Gewerbesteuer, da sie eine Betriebsstätte in Deutschland begründet (§ 2 Abs. 1 GewStG). Eine Betriebsstätte ist nach § 12 AO jede feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland erfüllt diese Voraussetzung.

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Großbritannien regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht ...



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