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Fehlbeträge bei einer KG

Gefragt am 27.11.2018
01:42 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1325

 

angenommen der Kommanditist einer KG entnimmt das ganze Jahr Privatentnahmen aus der KG auf ein privates Sparkonto (es wird nicht ausgegeben) und belässt den Gewinn in der KG und am Ende ist in der Bilanz ausgewiesen "XXX EUR nicht durch Eigenbetrag gedeckter Fehlbetrag" und in gleicher Summe "XXX EUR Verbindlichkeit gegenüber Kommanditist". Laut Bank liegt jetzt ein Verlust vor und die Bank erklärt die KG als kreditunwürdig und das nicht mehr vorstellbar sei, wie die KG in den nächsten Jahren wirtschaftlich arbeiten kann. Die KG hat aber keine Schulden ausser die an den Kommanditisten und erzielt auch erheblichen Gewinn. Wie kommt jetzt so ein buchhalterischer Verlust zustande? Ist die Erklärung dass die Privatentnahmen umgebucht werden müssten, als Gewinnentnahme oder als Forderung gegenüber Kommanditist, damit der buchhalterische Verlust ausgeräumt wird? Oder wie kann ich das der Bank am besten erklären um meine Bonität glaubhaft zu machen? Die Privatentnahmen mindern ja nur das Eigenkapital und nicht den Gewinn. Oder habe ich oder die Bank hier einen Denkfehler?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.11.2018
01:42 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 27.11.2018
06:26 Uhr

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Beantwortet am 27.11.2018 06:26 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1325

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Bilanz)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehmen möchte:

Grundsätzlich führt die Überweisung auf ein privates Sparkonto zu einer (Gewinn-)Entnahme. Dadurch wird das Eigenkapital der KG, das eigentlich durch den Gewinn ansteigt, wieder gemindert ...



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