Darlehensauflösung
Gefragt am 27.03.201110:29 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5644
Ein Einzelunternehmer im Immobiliebereich bilanziert unter anderem Aktiva: unbebaute Grundstücke (Warenbestand) 498.000 €
und Passiva Darlehen Bank 600.000 €.
Durch eine gesundheitliche Notlage wurden die Grundstücke
unter Zwangsverwaltung gestellt und im Anschluss
zwangsversteigert.
Die Grundstücke wurden nach Vorlage des Zwangsversteigerungsprotokoll bilanziell aufgelöst un die
Differenz zum Bilanzausweis als Aufwand korrigiert.
Über die Abwicklung der Darlehen liegt nach jetzt
mittlerwele zwei Jahren, noch immer keine Abrechnung der Bank
vor, welche Forderungen noch bestehen.
Wie können die in der Bilanz noch immer vorhanden
Darlehensverbindlichkeiten von 600.000 €, ohne
Gewinnauswirkung aufgelöst werden ?
Besten Dank
10:29 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Bilanz)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Ohne Kenntnis des gesamten Vorganges lässt sich Ihre Frage nicht abschliessend beantworten. Sie müssen auf jeden Fall eine Abrechnung von der Bank verlangen, denn die Bank wird die Zwangsverwaltung mit anschließender Zwangsversteigerung beantragt haben. Es muss daher zunächst festgestellt werden, wie hoch der Darlehensstand NACH der Zwangsversteigerung noch ist ...
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