Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Abfindung"

Steuerliche Behandlung der Ausgleichszahlung an die Rentenversicherung durch den Arbeitgeber aus einer Abfindung

Gefragt am 12.12.2020
11:29 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030

 

Sehr geehrter Steuerexperte,
Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Der Arbeitnehmer erhält eine Abfindung als Ausgleich zu einem betriebsbedingten Verlust des Arbeitsplatzes. Der Arbeitnehmer hat in dem Jahr, in dem die Abfindung bezahlt ausschließlich Entgeltersatzleistungen, also keinen sozialversicherungspflichtigen Lohn erhalten. Zuzüglich zur Abfindung wird im Rahmen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses der aufgelaufene Urlaubsanspruch abgegolten.

Der Arbeitgeber bietet an, einen Teil der Abfindung als Beitragszahlung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente nach § 187a SGB VI in die Rentenkasse zu leisten. Der gesamte an die Rentenversicherung eingezahlte Beitrag wird auf die Abfindung angerechnet.
Angenommen der Gesamtbeitrag, der vom Arbeitgeber in die RV eingezahlt wird beträgt 20.000 Euro und liegt damit unter dem von der RV bescheinigten maximal möglichen Betrag zum Ausgleich der Rentenabschläge von z.B. 35.000 Euro

1.Ist es korrekt, dass 50% der Einzahlung (also 10.000 Euro) steuerfrei vom Arbeitgeber gezahlt werden dürfen? Oder gilt das für 50% des maximalen von der RV bescheinigten Beitrags (50% von 35.000€)?

2. Wie werden die anderen 50% (also ebenfalls 10.000€) beim Arbeitnehmer behandelt? Ist es korrekt, dass dieser Teil steuerlich so behandelt wird, als ob der Arbeitnehmer die Zahlung selbst an die RV überweisen würde, d.h. als Sonderausgaben über die Einkommensteuererklärung?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.12.2020
11:29 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 12.12.2020
12:29 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 12.12.2020 12:29 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Abfindung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung. Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern lediglich eine erste steuerliche Einschätzung ermöglicht ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Abfindung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Abfindung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung