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Aufhebungsvertrag

Gefragt am 29.11.2010
15:47 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4717

 

Wenn ich einen Aufhebungsvertrag zum 31.12.2010 ( letztes Gehalt im Dezember 2010 ) unterschreibe und eine Abfindung bekomme, ist es dann möglich, dass die Abfindung erst im Januar 2011 ausbezahtl wird und trotzdem die 1/5 Regelung
greift. ( 2011 kann dann kein Einkommen von der Firma zu
Grunde gelegt werden, Regulierung erst mit der Steurerklärung 2012 ), bzw. bei einem Aufhebungsvertrag zum 31.1.2011 ( letztes Gehalt im Jahnuar 2011 )berechnet dann
die Firma aus steuerlicher Sicht nur das Januargehalt oder wird dieses auf das ganze Jahr 2011 hochgerechnet?
Beispiel: Gehalt 4.000,-- Euro plus Abfindung oder
Gehalt 48.000,-- Euro plus Abfindung

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.11.2010
15:47 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 29.11.2010
18:09 Uhr

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Beantwortet am 29.11.2010 18:09 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4717

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Abfindung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Es ist möglich, dass die Abfindung erst in 2011 augezahlt wird und dabei auch die Fünftelregelung greift.

Voraussetzung für die Anwendung der Fünftelregelung ist, dass die Abfindung in EINEM Jahr Ihnen zufliesst und Sie durch die Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mehr erhalten, als Sie bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erhalten hätten ...



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