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Abfindung versteuern

Gefragt am 27.10.2021
20:25 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 641

 

Guten Tag,

ich werde mit 31.01.2022 freiwillig aus meinem Unternehmen ausscheiden und das Abfindungsangebot annehmen.
Ich befinde mich seit April diesen Jahres im Krankenstand und beziehe Krankengeld. Dies wird auch bis zum endgültigen Ausscheiden aus dem Unternehmen so bleiben.
Nun meine Frage: Ist es steuerlich für mich vorteilhafterer sich die Abfindung noch im Jahr 2021 auszahlen zu lassen (Es gibt firmenseitig auch die Möglichkeit mit 31.12.2021 auszusteigen) oder aber die Möglichkeit zur Auszahlung im nächsten Jahr zu wählen? (Ich werde im Anschluss zurück nach Österreich gehen und dort erst im Herbst 2022 wieder arbeiten.)

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Liebe Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.10.2021
20:25 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 27.10.2021
20:49 Uhr

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Beantwortet am 27.10.2021 20:49 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 641

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Abfindung)

Guten Abend,

grundsätzlich wird es voraussichtlich günstiger sein, wenn Sie sich die Abfindung Anfang 2022 auszahlen lassen. Ich unterstelle dabei, dass Sie im Januar 2022 auch noch in Deutschland wohnen und daher unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland sind.

Hintergrund meiner Annahme ist, dass das in Deutschland bezogene Krankengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und damit Ihren persönlichen Steuersatz erhöht ...



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