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Frag einen Steuerberater zum Thema Vorsteuer

Wie gehe ich vor, wenn ich gemischte Kosten habe und die Vorsteuer nur teilweise absetzen möchte?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Fred Kock und betreibe ein kleines Unternehmen, das gemischte Kosten hat. Das bedeutet, dass einige meiner Ausgaben sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden. Ich habe nun herausgefunden, dass ich die Vorsteuer nur teilweise absetzen möchte, da ich einen Teil der Ausgaben privat trage.

Meine Sorge ist nun, wie ich in dieser Situation am besten vorgehen soll. Wie kann ich die gemischten Kosten richtig aufteilen und die Vorsteuer entsprechend nur teilweise absetzen? Welche Möglichkeiten gibt es, um dies korrekt und effizient zu regeln?

Ich bin mir unsicher, ob ich die gemischten Kosten einfach nach einem bestimmten Schlüssel aufteilen soll oder ob es spezielle Regelungen gibt, die ich beachten muss. Ich möchte sicherstellen, dass ich hierbei nichts falsch mache und keine Probleme mit dem Finanzamt bekomme.

Können Sie mir bitte erklären, wie ich am besten vorgehe, wenn ich gemischte Kosten habe und die Vorsteuer nur teilweise absetzen möchte? Welche Schritte muss ich beachten und welche Dokumentation ist erforderlich, um dies korrekt zu regeln?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Fred Kock

Roberta Schlattmann

Sehr geehrter Herr Kock,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der korrekten Behandlung von gemischten Kosten und der Teilabsetzung der Vorsteuer in Ihrem Unternehmen. Es ist wichtig, hierbei sorgfältig vorzugehen, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Ich werde Ihnen im Folgenden erklären, wie Sie am besten vorgehen können.

Zunächst einmal ist es wichtig zu beachten, dass gemischte Kosten, also Kosten, die sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden, nur teilweise als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Dies gilt auch für die Vorsteuer, die auf diese Ausgaben entfällt. Um die Vorsteuer korrekt und effizient nur teilweise abzusetzen, sollten Sie die gemischten Kosten entsprechend aufteilen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die gemischten Kosten aufzuteilen. Eine gängige Methode ist die prozentuale Aufteilung nach dem Verhältnis der betrieblichen zu den privaten Nutzungsmöglichkeiten. Sie könnten beispielsweise festlegen, dass 70% der Kosten betrieblich und 30% privat veranlasst sind und dementsprechend die Vorsteuer nur für den betrieblichen Anteil geltend machen.

Eine andere Möglichkeit ist die Aufteilung anhand von objektiven Kriterien wie Nutzungszeiten oder -flächen. Hierbei sollten Sie jedoch darauf achten, dass die Aufteilung nachvollziehbar und nachprüfbar ist, um mögliche Nachfragen des Finanzamts zu vermeiden.

Um die Teilabsetzung der Vorsteuer korrekt zu regeln, sollten Sie alle relevanten Belege und Unterlagen sorgfältig aufbewahren und dokumentieren. Dazu gehören zum Beispiel Rechnungen, Verträge oder Fahrtenbücher, aus denen hervorgeht, wie die gemischten Kosten aufgeteilt wurden.

Es ist auch empfehlenswert, sich bei der Aufteilung der gemischten Kosten von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alles richtig machen und keine Fehler passieren.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie nun besser wissen, wie Sie am besten vorgehen können, wenn Sie gemischte Kosten haben und die Vorsteuer nur teilweise absetzen möchten.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Roberta Schlattmann

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Experte für Vorsteuer

Roberta Schlattmann