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Frag einen Steuerberater zum Thema Vorsteuer

Kann ich die Vorsteuer für Dienstleistungen von Freelancern und Selbstständigen absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Claudia Engel und betreibe ein kleines Unternehmen, das Dienstleistungen von Freelancern und Selbstständigen in Anspruch nimmt. Ich frage mich, ob ich die Vorsteuer für diese Dienstleistungen absetzen kann und wie ich dabei vorgehen muss.

Zur aktuellen Situation: Mein Unternehmen beauftragt regelmäßig Freelancer und Selbstständige für verschiedene Aufgaben, wie zum Beispiel Grafikdesign, Texterstellung oder Programmierung. Diese Dienstleistungen sind für den Betrieb meines Unternehmens unentbehrlich, aber die Kosten summieren sich schnell. Ich möchte gerne wissen, ob ich die Vorsteuer für diese Ausgaben geltend machen kann, um meine Steuerlast zu reduzieren.

Meine Sorgen sind, dass ich möglicherweise Geld verschenke, indem ich die Vorsteuer nicht korrekt absetze. Da ich als Unternehmerin darauf angewiesen bin, meine Ausgaben so effizient wie möglich zu gestalten, ist es für mich wichtig zu wissen, ob und wie ich die Vorsteuer für Dienstleistungen von Freelancern und Selbstständigen nutzen kann.

Können Sie mir bitte erklären, ob und wie ich die Vorsteuer für Dienstleistungen von Freelancern und Selbstständigen absetzen kann? Gibt es spezielle Regelungen oder Voraussetzungen, die ich dabei beachten muss? Über welche Unterlagen muss ich verfügen, um die Vorsteuer geltend zu machen? Ich freue mich über Ihre kompetente Beratung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Engel

Roberta Schlattmann

Sehr geehrte Frau Engel,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Absetzbarkeit von Vorsteuer für Dienstleistungen von Freelancern und Selbstständigen in Ihrem Unternehmen. Als Steuerberaterin kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen erklären, wie Sie die Vorsteuer richtig geltend machen können.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie als Unternehmerin grundsätzlich berechtigt sind, die Vorsteuer für alle betrieblich veranlassten Ausgaben geltend zu machen. Dazu gehören auch Dienstleistungen, die Sie von Freelancern und Selbstständigen in Anspruch nehmen. Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Ihnen von Ihren Lieferanten in Rechnung gestellt wird und die Sie bei Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurückfordern können.

Um die Vorsteuer für Dienstleistungen von Freelancern und Selbstständigen absetzen zu können, müssen Sie über entsprechende Rechnungen verfügen. Diese Rechnungen müssen bestimmte Angaben enthalten, wie zum Beispiel den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmens, Ihre eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, das Ausstellungsdatum der Rechnung, eine eindeutige Rechnungsnummer, die Menge und Art der gelieferten Dienstleistung sowie den Betrag der Umsatzsteuer. Ohne diese Angaben können Sie die Vorsteuer nicht geltend machen.

Es ist wichtig, dass Sie die Rechnungen sorgfältig aufbewahren und in Ihrer Buchhaltung ordnungsgemäß erfassen. Sie sollten auch darauf achten, dass die Dienstleistungen, für die Sie die Vorsteuer absetzen möchten, tatsächlich Ihrem Unternehmen dienen und betrieblich veranlasst sind. Private Ausgaben können nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Es gibt keine speziellen Regelungen oder Voraussetzungen, die Sie beachten müssen, um die Vorsteuer für Dienstleistungen von Freelancern und Selbstständigen abzusetzen. Solange Sie über die entsprechenden Rechnungen verfügen und die Ausgaben betrieblich veranlasst sind, können Sie die Vorsteuer in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine detailliertere Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Roberta Schlattmann

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