Kann ich die Vorsteuer für betrieblich genutzte Telekommunikationsdienste absetzen?
August 8, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Roberta Schlattmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Xenia Weber und betreibe ein kleines Unternehmen in der IT-Branche. In meinem Unternehmen nutzen meine Mitarbeiter und ich regelmäßig Telekommunikationsdienste wie Mobilfunkverträge, Internetzugänge und Festnetzanschlüsse für betriebliche Zwecke. Ich frage mich, ob ich die Vorsteuer für diese betrieblich genutzten Telekommunikationsdienste absetzen kann.
Bisher habe ich die Rechnungen für die Telekommunikationsdienste immer bezahlt, ohne zu berücksichtigen, ob ich die Vorsteuer geltend machen kann. Da die Kosten für Telekommunikationsdienste in meinem Unternehmen nicht unerheblich sind, bin ich besorgt, dass ich möglicherweise Geld verschenke, indem ich die Vorsteuer nicht absetze.
Ich habe bereits versucht, mich selbst über die Regelungen zur Vorsteuer für Telekommunikationsdienste zu informieren, aber die Materie ist für mich als Laie sehr komplex. Deshalb wende ich mich an Sie, um Klarheit zu bekommen: Kann ich die Vorsteuer für betrieblich genutzte Telekommunikationsdienste absetzen und wenn ja, wie gehe ich am besten vor, um dies korrekt zu tun?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in Ihrer Online-Sprechstunde weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungen aufzeigen könnten, wie ich die Vorsteuer für betrieblich genutzte Telekommunikationsdienste in meinem Unternehmen richtig absetzen kann.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Xenia Weber
Sehr geehrte Frau Weber,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit, die Vorsteuer für betrieblich genutzte Telekommunikationsdienste in Ihrem Unternehmen absetzen zu können. Als Steuerberaterin mit Schwerpunkt Vorsteuerberatung kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen die notwendigen Schritte aufzeigen.
Grundsätzlich ist es möglich, die Vorsteuer für Telekommunikationsdienste, die ausschließlich betrieblich genutzt werden, abzusetzen. Dabei handelt es sich um die Umsatzsteuer, die auf die Rechnungen für Telekommunikationsdienste von Ihrem Unternehmen anfällt. Diese Vorsteuer können Sie in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen und somit von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen.
Um die Vorsteuer für betrieblich genutzte Telekommunikationsdienste korrekt abzusetzen, ist es wichtig, dass die Rechnungen auf den Namen Ihres Unternehmens ausgestellt sind und die Leistungen klar als betrieblich genutzt deklariert sind. Zudem sollten Sie darauf achten, dass die Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und alle erforderlichen Angaben enthalten.
Ich empfehle Ihnen, alle Rechnungen für Telekommunikationsdienste sorgfältig zu sammeln und zu prüfen, ob sie für betriebliche Zwecke genutzt wurden. Sollten Sie unsicher sein, ob eine Leistung betrieblich genutzt wurde, können Sie sich anhand von Verträgen oder anderweitigen Unterlagen vergewissern.
Für die korrekte Absetzung der Vorsteuer für Telekommunikationsdienste können Sie sich an Ihrem Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin wenden. Gemeinsam können Sie die notwendigen Schritte besprechen und sicherstellen, dass die Vorsteuer korrekt geltend gemacht wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Roberta Schlattmann
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