Wie berechnet man die Vorsteuer bei gemischten Geschäften?
August 19, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Marco Schottmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Jonas Zellmer und betreibe ein kleines Handwerksunternehmen, das sowohl handwerkliche Dienstleistungen als auch den Verkauf von Materialien anbietet. Ich bin etwas verunsichert, wie ich die Vorsteuer bei gemischten Geschäften korrekt berechnen soll.
Der Ist-Zustand ist folgender: Ich kaufe regelmäßig Materialien für meine handwerklichen Arbeiten ein, auf die ich Mehrwertsteuer zahle. Gleichzeitig verkaufe ich diese Materialien an meine Kunden, bei denen ich ebenfalls Mehrwertsteuer in Rechnung stelle. Bei meinen handwerklichen Dienstleistungen fällt ebenfalls Mehrwertsteuer an.
Meine Sorgen sind, dass ich nicht genau weiß, wie ich die Vorsteuer bei diesen gemischten Geschäften richtig berechnen soll. Ich möchte sicherstellen, dass ich keine Fehler mache und keine Steuern hinterziehe, aber auch keine Vorsteuer unberechtigt geltend mache.
Daher meine Frage an Sie: Wie kann ich die Vorsteuer bei gemischten Geschäften korrekt berechnen? Gibt es spezielle Regelungen oder Besonderheiten, die ich beachten muss? Welche Informationen und Unterlagen benötige ich, um die Vorsteuer korrekt anzugeben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung. Ich bin sehr dankbar für Ihre Fachkenntnisse und freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Jonas Zellmer
Sehr geehrter Herr Zellmer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Berechnung der Vorsteuer bei gemischten Geschäften in Ihrem Handwerksunternehmen. Ich verstehe Ihre Sorgen und möchte Ihnen gerne weiterhelfen, um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Regelungen korrekt einhalten und keine Fehler machen.
Bei gemischten Geschäften, wie Sie sie beschreiben, in denen sowohl Materialien verkauft als auch Dienstleistungen erbracht werden, ist die Berechnung der Vorsteuer etwas komplexer als bei reinen Dienstleistungsunternehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie die Vorsteuer nur für die Ausgaben geltend machen können, die im direkten Zusammenhang mit steuerpflichtigen Umsätzen stehen.
Um die Vorsteuer korrekt zu berechnen, müssen Sie zunächst zwischen den Eingangsleistungen unterscheiden, die ausschließlich für steuerpflichtige Umsätze verwendet werden, und solchen, die für nicht-steuerbare Umsätze genutzt werden. Bei gemischten Geschäften ist es wichtig, eine Aufteilung vorzunehmen, um nur die Vorsteuer geltend zu machen, die tatsächlich auf steuerpflichtige Umsätze entfällt.
Für die Berechnung der Vorsteuer benötigen Sie daher genaue Aufzeichnungen über Ihre Einkäufe, die sowohl Materialien für den Verkauf als auch für Ihre handwerklichen Dienstleistungen umfassen. Sie sollten Rechnungen und Belege sammeln, die die Mehrwertsteuer ausweisen, um diese korrekt geltend machen zu können. Eine genaue Buchführung ist hierbei unerlässlich, um die Vorsteuer richtig zu berechnen und keine steuerlichen Fehler zu machen.
Es gibt keine speziellen Regelungen oder Besonderheiten, die Sie bei gemischten Geschäften beachten müssen, außer der korrekten Aufteilung zwischen steuerpflichtigen und nicht-steuerbaren Umsätzen. Es ist ratsam, sich hierbei von einem Steuerberater unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Vorschriften eingehalten werden.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, falls Sie weitere Fragen haben. Vielen Dank für Ihr Vertrauen in meine Fachkenntnisse und ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg mit Ihrem Handwerksunternehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Schottmann
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