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Frag einen Steuerberater zum Thema Vorsteuer

Welche Ausgaben können als Vorsteuer geltend gemacht werden?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Günther Ley und betreibe ein kleines Unternehmen im Bereich IT-Dienstleistungen. In letzter Zeit habe ich mich intensiv mit dem Thema Vorsteuer beschäftigt, da ich festgestellt habe, dass ich möglicherweise einige Ausgaben nicht korrekt als Vorsteuer geltend gemacht habe.

Bislang habe ich vor allem Ausgaben für Büromaterial, Miete für mein Büro, Telefon- und Internetkosten sowie Fachliteratur als Vorsteuer abgesetzt. Allerdings frage ich mich jetzt, ob es noch weitere Ausgaben gibt, die ich berücksichtigen sollte.

Meine größte Sorge ist, dass ich möglicherweise Geld verschenke, indem ich Ausgaben nicht als Vorsteuer geltend mache, obwohl sie eigentlich absetzbar wären. Ich möchte sicherstellen, dass ich alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis ausschöpfe und keine Fehler mache.

Können Sie mir daher bitte erklären, welche Ausgaben noch als Vorsteuer geltend gemacht werden können? Gibt es bestimmte Kategorien von Ausgaben, an die ich vielleicht nicht gedacht habe? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für konkrete Hinweise und Tipps, wie ich meine Vorsteuer richtig berechnen und nutzen kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Günther Ley

Marco Schottmann

Sehr geehrter Herr Ley,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an dem Thema Vorsteuer. Als Steuerberater für das Thema Vorsteuer stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei Ihren Fragen zu helfen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, was genau Vorsteuer ist. Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Sie als Unternehmer für Ihre betrieblichen Ausgaben zahlen. Diese Umsatzsteuer können Sie sich vom Finanzamt erstatten lassen, indem Sie sie als Vorsteuer geltend machen. Somit können Sie die Vorsteuer als Betriebsausgaben von der Umsatzsteuer, die Sie von Ihren Kunden einnehmen, abziehen und so Ihre Steuerlast verringern.

Sie haben bereits einige typische Ausgaben genannt, die als Vorsteuer absetzbar sind, wie Büromaterial, Miete, Telefon- und Internetkosten sowie Fachliteratur. Es gibt jedoch noch weitere Ausgaben, die Sie als Vorsteuer geltend machen können. Dazu gehören beispielsweise Ausgaben für Reisen und Übernachtungen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, Fortbildungskosten, Versicherungsbeiträge, Werbekosten, Gebühren für Genehmigungen und Lizenzen, sowie die Kosten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen wie zum Beispiel Reinigungs- und Wartungsleistungen.

Es ist wichtig, alle Belege für Ihre betrieblichen Ausgaben sorgfältig aufzubewahren und zu prüfen, ob die darauf ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzbar ist. Auch bei gemischt genutzten Gegenständen, wie zum Beispiel einem privat genutzten Telefonanschluss, können Sie die Vorsteuer nur anteilig geltend machen.

Um Ihre Vorsteuer richtig berechnen und nutzen zu können, empfehle ich Ihnen, eine genaue Buchführung zu führen und regelmäßig Ihre betrieblichen Ausgaben zu überprüfen. Es kann auch hilfreich sein, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis ausschöpfen und keine Fehler machen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen,

Marco Schottmann
Steuerberater

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Experte für Vorsteuer

Marco Schottmann