Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Umsatzsteuer nicht bezahlt - Betrug EU Land

Ich habe folgende Frage. Wir haben ein Auto nach Österreich verkauft. Der Abnehmer war eine Privatperson wie sich später herausstellte. Er zahlte also das Fahrzeug nur netto und versicherte, dass er die Umsatzsteuer von 19% noch bezahlen wird. Des Weiteren wollte er, dass wir den KFZ Kaufvertrag auf den Namen seiner Frau ausstellen. Wegen der Ust Id höchstwahrscheinlich. Nun sind fast 2 Monate vergangen und der Herr hat immer noch nicht bezahlt. Heute rief er mich an und erzählte mir, dass er aus reiner Kulanz noch 3000,- Euro bezahlen würde, damit wir nicht die ganze Steuer nachzahlen müssen. Es handelt sich um eine Gesamtsteuerschuld von 6600,- Euro! Er meinte, er hätte mit Juristen in Österreich gesprochen und diese meinten, wir hätten keine Chance wieder an unser Geld zu kommen. Des Weiteren sagt der Herr aus Österreich, habe er in Österreich das Fahrzeug versteuert, da er bei uns nur netto bezahlt hat. Falls das stimmt, müssen wir dann hier in Deutschland noch die Steuer bezahlen? Falls das nicht stimmt, ist es dann korrekt, dass wir keine Chance mehr haben die Umsatzsteuerzahlung von ihm zu verlangen? Er weigert sich nämlich und meint, er ist als Privatmann in gutem Glauben zu uns gekommen und kann nichts dafür. Dabei hatte er doch nur das netto Geld dabei und hat versprochen eine Ust ID Nummer nachzubringen.
Ich hoffe auf baldige Antwort.
Vielen Dank im Voraus,
MfG

Michael Herrmann

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Der Fahrzeugverkauf an Unternehmer im EU-Ausland ist steuerfrei. Sie haben jedoch die Voraussetzungen gegenüber der deutschen Finanzverwaltung nachzuweisen. Hierzu gehören die USt-Id-Nummer des Käufers und dessen Ausfuhrbelege. Nur wenn diese Angaben vorliegen, kann der Umsatz "netto" berechnet werden.

Da in Ihrem Fall der Käufer den Nachweis der Unternehmereigenschaft nicht erbracht hat, liegt ein steuerpflichtiger Umsatz vor. Die Umsatzsteuer bemisst sich nach dem Bruttoentgelt, aus dem die Umsatzsteuer herausgerechnet wird. Der Käufer schuldet Ihnen, unabhängig von in Österreich fälligen Abgaben (zB. die Normverbrauchsabgabe), den vereinbarten Kaufpreis (brutto).

Sie sollten sich anwaltlichen Rat einholen, um Ihre Forderungen geltend zu machen. Meiner Meinung nach kann sich der Kunde nicht darauf berufen, als Privatmann zu Ihnen gekommen zu sein, wenn er die Angabe der USt-ID-Nummer in Aussicht gestellt hat.

Sie müssen sich jedoch vorhalten lassen, das Fahrzeug vor Begleichung des vollen Kaufpreises, bzw. vor dem Nachweis aller Voraussetzungen eines steuerfeien Umsatzes übergeben zu haben.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und bedaure keine günstigere Antwort geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Umsatzsteuer

Michael Herrmann

Michael Herrmann

Köln

Anbieterkennzeichnung gem. § 6 TDG



Diplom-Finanzwirt

MICHAEL HERRMANN

Steuerberater



Anschrift:

Severinstrasse 175-177

50678 Köln



Postfach 25 03 06

50519 Köln



Bürozeiten:

Mo-Fr: 09.00-17:30 Uhr





Kommunikation:

Telefon: 0221 / 3 48 91 09

Fax: 01805 / 039 000 87 62 (0,12 ? pro Minute)

Mobil: 0177 / 455 00 54

eMail: beratung@steuer-mobil.de

Internet: www.steuer-mobil.de



Kammerzugehörigkeit:

Steuerberaterkammer Köln

Mitglieds-Nr. 122 809





Aufsichtsbehörde:

Steuerberaterkammer Köln

Volksgartenstraße 48, 50677 Köln

www.stbk-koeln.de





Berufzugehörigkeit:

Die gesetzliche Berufsbezeichung

"Steuerberater" wurde in der

Bundesrepublik Deutschland verliehen.





Berufsrechtliche Regelungen:

Steuerberatungsgesetz (StGerG)

Durchführungsverordnung zum

Steuerberatungsgesetz (DVStB)

Berufsordnung (BOStB)

Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

vollständiges Profil