Umsatzsteuer nicht bezahlt - Betrug EU Land
Dezember 1, 2010 | 30,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Ich habe folgende Frage. Wir haben ein Auto nach Österreich verkauft. Der Abnehmer war eine Privatperson wie sich später herausstellte. Er zahlte also das Fahrzeug nur netto und versicherte, dass er die Umsatzsteuer von 19% noch bezahlen wird. Des Weiteren wollte er, dass wir den KFZ Kaufvertrag auf den Namen seiner Frau ausstellen. Wegen der Ust Id höchstwahrscheinlich. Nun sind fast 2 Monate vergangen und der Herr hat immer noch nicht bezahlt. Heute rief er mich an und erzählte mir, dass er aus reiner Kulanz noch 3000,- Euro bezahlen würde, damit wir nicht die ganze Steuer nachzahlen müssen. Es handelt sich um eine Gesamtsteuerschuld von 6600,- Euro! Er meinte, er hätte mit Juristen in Österreich gesprochen und diese meinten, wir hätten keine Chance wieder an unser Geld zu kommen. Des Weiteren sagt der Herr aus Österreich, habe er in Österreich das Fahrzeug versteuert, da er bei uns nur netto bezahlt hat. Falls das stimmt, müssen wir dann hier in Deutschland noch die Steuer bezahlen? Falls das nicht stimmt, ist es dann korrekt, dass wir keine Chance mehr haben die Umsatzsteuerzahlung von ihm zu verlangen? Er weigert sich nämlich und meint, er ist als Privatmann in gutem Glauben zu uns gekommen und kann nichts dafür. Dabei hatte er doch nur das netto Geld dabei und hat versprochen eine Ust ID Nummer nachzubringen.
Ich hoffe auf baldige Antwort.
Vielen Dank im Voraus,
MfG
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Der Fahrzeugverkauf an Unternehmer im EU-Ausland ist steuerfrei. Sie haben jedoch die Voraussetzungen gegenüber der deutschen Finanzverwaltung nachzuweisen. Hierzu gehören die USt-Id-Nummer des Käufers und dessen Ausfuhrbelege. Nur wenn diese Angaben vorliegen, kann der Umsatz "netto" berechnet werden.
Da in Ihrem Fall der Käufer den Nachweis der Unternehmereigenschaft nicht erbracht hat, liegt ein steuerpflichtiger Umsatz vor. Die Umsatzsteuer bemisst sich nach dem Bruttoentgelt, aus dem die Umsatzsteuer herausgerechnet wird. Der Käufer schuldet Ihnen, unabhängig von in Österreich fälligen Abgaben (zB. die Normverbrauchsabgabe), den vereinbarten Kaufpreis (brutto).
Sie sollten sich anwaltlichen Rat einholen, um Ihre Forderungen geltend zu machen. Meiner Meinung nach kann sich der Kunde nicht darauf berufen, als Privatmann zu Ihnen gekommen zu sein, wenn er die Angabe der USt-ID-Nummer in Aussicht gestellt hat.
Sie müssen sich jedoch vorhalten lassen, das Fahrzeug vor Begleichung des vollen Kaufpreises, bzw. vor dem Nachweis aller Voraussetzungen eines steuerfeien Umsatzes übergeben zu haben.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und bedaure keine günstigere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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