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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Rechnungstellung in die Schweiz

Ich freiberuflich tätig als Medienberater in Hamburg. Ich habe einen Kunden in der Schweiz, Kontakt ausschließlich über Internet. Wie stelle ich meine Rechnung aus?
" Nettobetrag mit dem Hinwies, dass der Rechnungsbetrag in Deutschland nicht umsatzsteuerpflichtig ist; sofern meine Leistung in der Schweiz Gegenstand der Umsatzbesteuerung ist,obliegt es Ihnen, die umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag in der Schweiz abzuführen reverse charge. Anfrage für meine Tochter Corinna

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn der Kunde in der Schweiz ein Unternehmer ist und Ihre Leistung als Medienberater für dessen Unternehmen ausgeführt wird, liegt der Ort der sonstigen Leistung nach § 3a Absatz 2 UStG in der Schweiz. Sie müssen die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausweisen, damit ist alles erledigt. Sie müssen auch in der Schweiz keine Umsatzsteuer abführen. Von diesem Sachverhalt bin ich bei der Beantwortung Ihrer Frage ausgegangen.

Erbringen Sie als Medienberater Ihre Leistung an eine Privatperson in der Schweiz, so gilt nach § 3a Absatz 3 Nr. 4 UStG als Ort der sonstigen Leistung der Wohnsitz/Ort des Leistungsempfängers, diese wäre auch in diesem Falle in der Schweiz. Auch hier müssen Sie in der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Es gelten meine vorstehenden Ausführungen.

Rechtsgrundlage: UStG 2011.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Umsatzsteuer

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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