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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Wie funktioniert die Absetzung für Abnutzung (AfA) bei der Abschreibung von Wirtschaftsgütern?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin Norbert Klein und habe eine Frage zur Absetzung für Abnutzung (AfA) bei der Abschreibung von Wirtschaftsgütern. Ich bin selbstständiger Unternehmer und investiere regelmäßig in neue Maschinen und Geräte für mein Unternehmen. Bisher habe ich die Abschreibung von Wirtschaftsgütern immer nach dem linearen Verfahren vorgenommen, aber nun habe ich gehört, dass es auch die Möglichkeit der degressiven Abschreibung gibt.

Meine Sorgen liegen darin, dass ich nicht genau verstehe, wie die AfA funktioniert und welche Vorteile die degressive Abschreibung im Vergleich zur linearen Abschreibung bietet. Ich frage mich, ob es für mein Unternehmen sinnvoll sein könnte, auf die degressive Abschreibung umzusteigen und wie ich dabei vorgehen müsste.

Können Sie mir bitte erklären, wie die Absetzung für Abnutzung funktioniert und welche Unterschiede es zwischen der linearen und der degressiven Abschreibung gibt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die degressive Abschreibung nutzen zu können und welche Auswirkungen hätte dies auf meine Steuerlast?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Norbert Klein

Dietrich Hohenadel

Sehr geehrter Herr Klein,

vielen Dank für Ihre Frage zur Abschreibung von Wirtschaftsgütern und insbesondere zum Thema Absetzung für Abnutzung (AfA) und den Unterschieden zwischen der linearen und degressiven Abschreibung. Ich werde versuchen, Ihnen diese Thematik so ausführlich wie möglich zu erklären.

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein steuerlich anerkanntes Verfahren, um den Wertverlust von Wirtschaftsgütern über die Nutzungsdauer steuerlich geltend zu machen. Dabei gibt es zwei gängige Methoden: die lineare und die degressive Abschreibung.

Bei der linearen Abschreibung wird der Wertverlust eines Wirtschaftsguts gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer verteilt. Das bedeutet, dass jedes Jahr der gleiche Betrag als Abschreibung geltend gemacht wird. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts geteilt durch die Nutzungsdauer.

Die degressive Abschreibung hingegen ermöglicht eine schnellere Abschreibung in den ersten Jahren der Nutzung. Dabei wird jedes Jahr ein prozentualer Anteil des Restwerts des Wirtschaftsguts abgeschrieben. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: Restwert des Wirtschaftsguts zu Beginn des Jahres multipliziert mit einem festen Prozentsatz.

Der Vorteil der degressiven Abschreibung liegt darin, dass in den ersten Jahren der Nutzung höhere Abschreibungsbeträge geltend gemacht werden können, was zu einer schnelleren steuerlichen Entlastung führt. Dies kann insbesondere in den ersten Jahren nach einer Investition vorteilhaft sein, um die Liquidität des Unternehmens zu schonen.

Um die degressive Abschreibung nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss das Wirtschaftsgut eine betriebliche Nutzungsdauer von mindestens 2 Jahren haben. Zudem muss die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts bekannt sein und die degressive Abschreibung muss im ersten Jahr der Nutzung angewendet werden.

Die Umstellung von der linearen auf die degressive Abschreibung ist grundsätzlich möglich, sollte aber gut überlegt sein. Es empfiehlt sich, vorher eine genaue Berechnung der steuerlichen Auswirkungen durchzuführen, um festzustellen, ob sich die Umstellung lohnt. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, beide Abschreibungsmethoden zu kombinieren und je nach Wirtschaftsgut und Nutzungsdauer die passende Methode zu wählen.

Ich hoffe, diese Erklärung hat Ihnen weitergeholfen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Dietrich Hohenadel
Steuerberater

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