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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Kann ich die Kosten für mein Homeoffice steuerlich absetzen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich heiße Paula Melzer und arbeite seit Beginn der Corona-Pandemie im Homeoffice. Da sich abzeichnet, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird, möchte ich gerne wissen, ob ich die Kosten für mein Homeoffice steuerlich absetzen kann.

Aktuell nutze ich einen separaten Raum in meiner Wohnung als Arbeitsplatz, in dem ich einen Schreibtisch, einen Bürostuhl, einen Computer und weitere Arbeitsmittel habe. Darüber hinaus fallen monatliche Kosten für Strom, Internet, Telefon und möglicherweise auch für die Miete an.

Ich mache mir Sorgen, dass diese zusätzlichen Ausgaben für mein Homeoffice nicht von der Steuer absetzbar sind und somit meine finanzielle Belastung erheblich steigen könnte. Daher wäre es für mich sehr wichtig zu erfahren, ob und in welchem Umfang ich die Kosten für mein Homeoffice steuerlich geltend machen kann.

Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um die Kosten für mein Homeoffice absetzen zu können? Welche Ausgaben sind steuerlich absetzbar und wie genau kann ich diese in meiner Steuererklärung angeben? Gibt es auch Möglichkeiten, die Kosten anteilig geltend zu machen, wenn ich den Raum nicht ausschließlich als Homeoffice nutze?

Ich freue mich über Ihre Rückmeldung und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Paula Melzer

Dietrich Hohenadel

Sehr geehrte Frau Melzer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten für Ihr Homeoffice. In der Tat ist dies ein Thema, das viele Arbeitnehmer betrifft, die aufgrund der Corona-Pandemie vermehrt im Homeoffice arbeiten.

Grundsätzlich können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden, sofern dieses den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es bestimmte Voraussetzungen gibt, die erfüllt sein müssen, damit die Kosten absetzbar sind. Einer der wichtigsten Punkte ist, dass das Arbeitszimmer nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Es darf also nicht auch privat genutzt werden, z.B. als Gästezimmer oder Hobbyraum.

In Ihrem Fall, in dem Sie einen separaten Raum in Ihrer Wohnung als Arbeitsplatz nutzen, sind die Chancen gut, dass die Kosten für das Homeoffice steuerlich absetzbar sind. Dazu zählen die Miete oder die Abschreibung für den Raum, Strom, Heizung, Wasser, Internet, Telefon sowie Ausgaben für Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Stuhl, Computer etc. Diese Kosten können in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Absetzbarkeit von Homeoffice-Kosten seit 2020 einfacher geworden ist. Durch die sogenannte Homeoffice-Pauschale können Arbeitnehmer einen Betrag von bis zu 600 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen, ohne detaillierte Nachweise über die tatsächlichen Kosten vorlegen zu müssen. Dieser Betrag wird automatisch in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Sollten Sie den Raum nicht ausschließlich als Homeoffice nutzen, gibt es die Möglichkeit, die Kosten anteilig geltend zu machen. Hierbei ist es wichtig, die genaue Nutzung des Raumes zu dokumentieren, z.B. durch eine Zeiterfassung oder Fotos.

Ich empfehle Ihnen, alle relevanten Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren und sich gegebenenfalls von einem Steuerberater unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Steuervorteile optimal nutzen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Dietrich Hohenadel

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Dietrich Hohenadel