Kann ich meine Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend machen?
März 12, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Tina Ullmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Anneliese Vollmann und arbeite seit einigen Jahren in einem Unternehmen, das ca. 20 Kilometer von meinem Wohnort entfernt liegt. Ich fahre täglich mit meinem eigenen PKW zur Arbeit und zurück. Nun frage ich mich, ob ich die Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend machen kann.
Bisher habe ich nie darüber nachgedacht, ob ich die Fahrtkosten von der Steuer absetzen kann. Da die Spritpreise in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, wäre es für mich eine große Erleichterung, wenn diese Kosten steuerlich absetzbar wären.
Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise Geld verschenke, indem ich die Fahrtkosten nicht steuerlich geltend mache. Da ich monatlich einen nicht unerheblichen Betrag für Benzin ausgeben muss, wäre es für mich eine finanzielle Entlastung, wenn ich diese Kosten steuerlich absetzen könnte.
Können Sie mir bitte sagen, ob und wie ich meine Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend machen kann? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um die Kosten absetzen zu können? Welche Unterlagen muss ich dafür vorlegen? Und wie hoch wäre die mögliche Ersparnis für mich, wenn ich die Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend machen würde?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Anneliese Vollmann
Sehr geehrte Frau Vollmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit, Ihre Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend zu machen. Es freut mich, dass Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen, denn tatsächlich können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Ihren Arbeitsweg von der Steuer absetzen.
Grundsätzlich ist es möglich, Fahrtkosten zur Arbeit als Werbungskosten in der Steuererklärung anzugeben. Dabei werden die tatsächlich entstandenen Kosten berücksichtigt, also beispielsweise die Kosten für Benzin, Versicherung, Wartung und Reparaturen des Fahrzeugs. Auch die Abschreibung des Fahrzeugs sowie Parkgebühren können unter Umständen geltend gemacht werden.
Damit Sie die Fahrtkosten steuerlich absetzen können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss Ihr Arbeitsweg regelmäßig und dauerhaft zurückgelegt werden, also nicht nur gelegentlich. Zudem muss der Arbeitsweg zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Arbeitsplatz die kürzeste und günstigste Verbindung sein. Auch die Kosten für alternative Verkehrsmittel wie öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad können geltend gemacht werden, wenn sie günstiger wären als die Nutzung des eigenen PKW.
Um die Fahrtkosten zur Arbeit in Ihrer Steuererklärung anzugeben, benötigen Sie in der Regel Nachweise wie Tankquittungen, Rechnungen für Reparaturen oder Abschreibungen des Fahrzeugs sowie ein Fahrtenbuch, in dem Sie die gefahrenen Kilometer festhalten. Zudem sollten Sie darauf achten, dass Sie nur die tatsächlich entstandenen Kosten angeben und keine pauschalen Beträge ansetzen.
Die mögliche Ersparnis durch die steuerliche Absetzung der Fahrtkosten hängt von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Je nachdem, in welcher Steuerklasse Sie sind und wie hoch Ihr zu versteuerndes Einkommen ist, kann die Ersparnis unterschiedlich ausfallen. Es lohnt sich also, die Fahrtkosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben und dadurch möglicherweise Geld zurückzubekommen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Tina Ullmann, Steuerberaterin
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