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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Welche Werbungskosten kann ich bei der Steuererklärung geltend machen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stehe vor der Erstellung meiner Steuererklärung für das vergangene Jahr und bin mir unsicher, welche Werbungskosten ich geltend machen kann. Ich arbeite in einem Bürojob als Angestellte und habe verschiedene Ausgaben im Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit.

Zu den Kosten, die ich gerne absetzen würde, gehören beispielsweise die Fahrtkosten zur Arbeit, da ich täglich mit dem Auto zur Arbeit pendle. Zudem habe ich Fortbildungen besucht, um meine beruflichen Fähigkeiten zu erweitern und frage mich, ob diese ebenfalls als Werbungskosten absetzbar sind. Des Weiteren habe ich Arbeitsmittel wie Büromaterialien und einen Laptop gekauft, die ich beruflich nutze.

Mein Anliegen ist es, herauszufinden, welche Werbungskosten ich in meiner Steuererklärung angeben kann, um meine steuerliche Belastung zu reduzieren. Ich mache mir Sorgen, dass ich eventuell Ausgaben vergesse oder falsch angebe und dadurch Steuervorteile verpasse.

Können Sie mir bitte eine Übersicht der Werbungskosten geben, die ich als Angestellte in meinem Bürojob geltend machen kann? Gibt es bestimmte Nachweise oder Belege, die ich für die Absetzung der Werbungskosten benötige? Ich würde mich sehr über Ihre Hilfe und Unterstützung bei der Optimierung meiner Steuererklärung freuen.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Christiane Schröter

Zofia Schulz

Sehr geehrte Frau Schröter,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Absetzbarkeit von Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung. Als Angestellte in einem Bürojob haben Sie in der Tat verschiedene Ausgaben, die Sie steuerlich geltend machen können, um Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren.

Zu den Werbungskosten, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben können, gehören unter anderem die Fahrtkosten zur Arbeit. Hierbei können Sie entweder die tatsächlichen Kosten für Ihre Fahrten oder die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer für den einfachen Weg zur Arbeit geltend machen. Zudem können Sie auch die Kosten für Fortbildungen als Werbungskosten absetzen, sofern diese im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen und dazu dienen, Ihre beruflichen Fähigkeiten zu erweitern.

Des Weiteren können Sie die Kosten für Arbeitsmittel wie Büromaterialien und einen Laptop als Werbungskosten angeben, sofern Sie diese beruflich nutzen. Hierbei ist es wichtig, dass die Ausgaben nachgewiesen werden können, zum Beispiel durch Rechnungen oder Quittungen.

Um Ihnen eine bessere Übersicht über die absetzbaren Werbungskosten zu geben, empfehle ich Ihnen, eine Liste Ihrer Ausgaben anzulegen und diese entsprechend zu kategorisieren. Zu den Werbungskosten zählen neben den genannten Beispielen auch noch weitere Ausgaben wie beispielsweise Fachliteratur, Telefonkosten oder Arbeitskleidung.

Für die Absetzung der Werbungskosten benötigen Sie in der Regel entsprechende Nachweise und Belege. Es ist ratsam, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und geordnet zu archivieren, um diese im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt vorlegen zu können.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen bei der Optimierung Ihrer Steuererklärung weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Zofia Schulz
Steuerberaterin

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Zofia Schulz