Kann ich als Student meine Studienkosten steuerlich absetzen?
Oktober 6, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Dietrich Hohenadel
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Renate Kohlstein und studiere im fünften Semester BWL an der Universität. In letzter Zeit habe ich mich vermehrt mit dem Thema Steuern beschäftigt und frage mich, ob ich meine Studienkosten steuerlich absetzen kann. Ich habe gehört, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, die Kosten für mein Studium von der Steuer abzusetzen, bin mir aber unsicher, ob dies in meinem Fall möglich ist.
Aktuell trage ich die Kosten für mein Studium größtenteils selbst, da ich keine Unterstützung von meinen Eltern erhalte. Dadurch belastet mich die Finanzierung meines Studiums sehr und ich frage mich, ob es Möglichkeiten gibt, zumindest einen Teil der Kosten steuerlich geltend zu machen, um finanziell entlastet zu werden.
Meine Sorgen liegen vor allem darin, dass ich nicht weiß, welche Kosten genau steuerlich absetzbar sind und ob ich alle erforderlichen Nachweise erbringen kann. Ich möchte keine Fehler machen und am Ende eine Steuernachzahlung riskieren.
Daher würde ich gerne von Ihnen wissen, ob und in welchem Umfang ich als Student meine Studienkosten steuerlich absetzen kann. Gibt es bestimmte Bedingungen, die ich erfüllen muss, um von diesem Steuervorteil profitieren zu können? Welche Unterlagen muss ich einreichen und welche Kosten genau kann ich absetzen? Gibt es eventuell andere Möglichkeiten, meine finanzielle Belastung durch das Studium zu reduzieren?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Renate Kohlstein
Sehr geehrte Frau Kohlstein,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Studienkosten. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihre finanzielle Belastung durch das Studium reduzieren können. Gerne gebe ich Ihnen ausführliche Informationen zu diesem Thema.
Grundsätzlich ist es möglich, Studienkosten steuerlich geltend zu machen. Hierfür gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass nur Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium absetzbar sind. Kosten für ein Zweitstudium oder eine Weiterbildung können hingegen nicht steuerlich abgesetzt werden.
Als Studentin, die keine Unterstützung von den Eltern erhält, können Sie unter bestimmten Umständen Ihre Studienkosten als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass die Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können, wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Ihrem angestrebten Beruf stehen. Das bedeutet, dass die Ausgaben notwendig sein müssen, um später in Ihrem Beruf arbeiten zu können.
Zu den absetzbaren Kosten zählen beispielsweise Studiengebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahrtkosten zur Universität sowie Kosten für Arbeitszimmer oder Computer, die für das Studium genutzt werden. Auch Verpflegungsmehraufwendungen während eines Studienpraktikums können steuerlich abgesetzt werden.
Um die Kosten steuerlich geltend zu machen, müssen Sie die entsprechenden Belege und Nachweise einreichen. Dazu gehören unter anderem Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Studienbescheinigungen und Immatrikulationsbescheinigungen. Es ist wichtig, dass Sie alle Kosten genau dokumentieren, um mögliche Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden.
Es empfiehlt sich, vorab mit einem Steuerberater oder Finanzamt Rücksprache zu halten, um sicherzustellen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen und keine Fehler bei der Steuererklärung machen. Ein Steuerberater kann Sie auch darüber informieren, ob es eventuell weitere Möglichkeiten gibt, Ihre finanzielle Belastung durch das Studium zu reduzieren, beispielsweise durch Stipendien oder Förderprogramme.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dietrich Hohenadel
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?