Kann ich die Vorsteuer geltend machen, wenn ich nur steuerfreie Umsätze habe?
Februar 16, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Günther Hering
Lieber Steuerberater,
ich heiße Robert Schwaru und betreibe ein Kleinunternehmen im Bereich der kulturellen Dienstleistungen. In meinem Unternehmen erziele ich ausschließlich steuerfreie Umsätze gemäß § 4 Nr. 20 UStG. Ich habe gehört, dass man die Vorsteuer normalerweise nur geltend machen kann, wenn man steuerpflichtige Umsätze tätigt. Da ich jedoch nur steuerfreie Umsätze habe, frage ich mich, ob ich überhaupt die Möglichkeit habe, die Vorsteuer geltend zu machen.
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Geld verliere, indem ich die Vorsteuer nicht geltend machen kann. Da ich als Kleinunternehmer ohnehin schon mit eng kalkulierten Margen arbeite, wäre es für mich wichtig zu wissen, ob ich diese Möglichkeit nutzen kann, um meine Kosten zu senken.
Können Sie mir bitte erklären, ob ich als Unternehmer mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen die Vorsteuer geltend machen kann? Gibt es eventuell Ausnahmeregelungen oder besondere Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um diese Möglichkeit nutzen zu können? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine ausführliche Erklärung und mögliche Lösungsvorschläge.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Schwaru
Lieber Herr Schwaru,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Vorsteuerabzug als Unternehmer mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen gemäß § 4 Nr. 20 UStG. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie die Vorsteuer geltend machen können und ob dies für Ihr Unternehmen von Vorteil wäre.
Grundsätzlich gilt, dass Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze erzielen, normalerweise keinen Vorsteuerabzug geltend machen können. Dies ergibt sich aus § 15 Abs. 2 UStG, der besagt, dass der Vorsteuerabzug nur für Eingangsleistungen möglich ist, die für Umsätze verwendet werden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Da Ihre Umsätze ausschließlich steuerfrei sind, wäre nach dieser Regelung ein Vorsteuerabzug nicht möglich.
Allerdings gibt es in bestimmten Fällen Ausnahmeregelungen, die es Unternehmern mit steuerfreien Umsätzen ermöglichen, den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Eine solche Ausnahme ist beispielsweise der sogenannte Durchschnittssatzverfahren nach § 23 UStG. Hierbei können Unternehmer, die steuerfreie Umsätze erzielen und deren Umsatz unter bestimmten Grenzen liegt, pauschal einen bestimmten Prozentsatz der Vorsteuer geltend machen. Dies kann insbesondere für Kleinunternehmer mit eng kalkulierten Margen eine Möglichkeit sein, Kosten zu senken.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Durchschnittssatzverfahrens und anderer Ausnahmeregelungen genau geprüft werden müssen. Es empfiehlt sich daher, einen Steuerberater oder Fachmann für Mehrwertsteuer hinzuzuziehen, der Ihnen bei der Prüfung Ihrer individuellen Situation und der möglichen Nutzung von Ausnahmeregelungen helfen kann.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und geben Ihnen einen ersten Überblick über die Möglichkeiten des Vorsteuerabzugs für Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen. Falls Sie weitere Fragen haben oder eine ausführlichere Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Günther Hering, Steuerberater
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