Wie kann ich die Vorsteuer aus Rechnungen aus dem EU-Ausland geltend machen?
November 26, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Felix Schönecker
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Leonie Hagedorn und betreibe ein kleines Unternehmen, das Waren aus verschiedenen EU-Ländern importiert und in Deutschland weiterverkauft. In letzter Zeit habe ich vermehrt Rechnungen aus dem EU-Ausland erhalten und frage mich, wie ich die Vorsteuer aus diesen Rechnungen geltend machen kann.
Bisher habe ich die Rechnungen zwar gesammelt, jedoch bin ich unsicher, wie ich die Vorsteuer korrekt in meiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben und abrechnen soll. Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Fehler mache und dadurch Steuernachzahlungen oder sogar Bußgelder riskiere.
Können Sie mir bitte erklären, wie ich die Vorsteuer aus Rechnungen aus dem EU-Ausland richtig behandeln und geltend machen kann? Gibt es besondere Formulare oder Verfahren, die ich beachten muss? Wie kann ich sicherstellen, dass meine Umsatzsteuervoranmeldung korrekt ist und ich keine Probleme mit dem Finanzamt bekomme?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Leonie Hagedorn
Sehr geehrte Frau Hagedorn,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Vorsteuer aus Rechnungen aus dem EU-Ausland. Es ist wichtig, die Vorsteuer korrekt zu behandeln, um mögliche Fehler zu vermeiden und keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen.
Wenn Sie Waren aus anderen EU-Ländern importieren und in Deutschland weiterverkaufen, haben Sie grundsätzlich das Recht, die Vorsteuer aus den Rechnungen dieser Importe geltend zu machen. Dafür müssen Sie die Rechnungen sammeln und in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung angeben. Die Vorsteuer können Sie dann mit der Umsatzsteuer verrechnen, die Sie von Ihren eigenen Kunden erhalten.
Um die Vorsteuer aus Rechnungen aus dem EU-Ausland geltend zu machen, müssen Sie sicherstellen, dass die Rechnungen alle erforderlichen Angaben enthalten. Dazu gehören unter anderem Ihre eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die des Lieferanten, das Datum der Rechnung, die Menge und Art der gelieferten Waren, der Nettobetrag, der Steuersatz und der Steuerbetrag. Achten Sie darauf, dass die Rechnungen korrekt ausgestellt sind und den Anforderungen entsprechen.
In Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung müssen Sie die Vorsteuer aus den Rechnungen aus dem EU-Ausland in der entsprechenden Zeile angeben. Dafür gibt es kein spezielles Formular, sondern Sie tragen einfach die Beträge in den dafür vorgesehenen Feldern ein. Es ist wichtig, dass Sie alle Vorsteuerbeträge korrekt angeben, um mögliche Fehler zu vermeiden.
Um sicherzustellen, dass Ihre Umsatzsteuervoranmeldung korrekt ist und Sie keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen, empfehle ich Ihnen, sich regelmäßig mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Ein professioneller Steuerberater kann Ihnen bei der korrekten Abrechnung der Vorsteuer und der Umsatzsteuer helfen, damit Sie keine Steuernachzahlungen oder Bußgelder riskieren.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Felix Schönecker
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