Was ist der Unterschied zwischen innergemeinschaftlichem Erwerb und innergemeinschaftlicher Lieferung?
Januar 23, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Felix Schönecker
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Ludwig Hering und betreibe ein kleines Unternehmen, das Waren innerhalb der EU handelt. Ich habe kürzlich von den Begriffen "innergemeinschaftlicher Erwerb" und "innergemeinschaftliche Lieferung" gehört, bin aber etwas verwirrt über die genaue Bedeutung und den Unterschied zwischen den beiden.
Aktuell importiere ich Waren aus einem anderen EU-Land und verkaufe sie anschließend an Kunden in meinem Heimatland. Dabei stellt sich für mich die Frage, ob es sich dabei um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt oder ob es als innergemeinschaftliche Lieferung zu betrachten ist.
Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise die Mehrwertsteuer falsch berechne oder falsch ausweise und dadurch steuerliche Probleme bekommen könnte. Deshalb würde ich gerne verstehen, was genau der Unterschied zwischen innergemeinschaftlichem Erwerb und innergemeinschaftlicher Lieferung ist und wie ich sicherstellen kann, dass ich die richtigen steuerlichen Regelungen einhalte.
Können Sie mir bitte erklären, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb bzw. eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt? Gibt es spezielle Dokumente oder Formulare, die ich dafür benötige? Und welche Schritte muss ich unternehmen, um sicherzustellen, dass ich die Mehrwertsteuer korrekt abführe?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ludwig Hering
Sehr geehrter Herr Hering,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema innergemeinschaftlicher Erwerb und innergemeinschaftliche Lieferung im Zusammenhang mit dem Handel von Waren innerhalb der EU. Ich kann verstehen, dass die Unterscheidung zwischen diesen Begriffen verwirrend sein kann, daher werde ich versuchen, sie für Sie so klar wie möglich zu erklären.
Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn Sie als Unternehmer Waren aus einem anderen EU-Land in Ihr Heimatland einführen. Dies bedeutet, dass Sie die Waren erwerben, um sie in Ihrem eigenen Unternehmen weiterzuverkaufen oder anderweitig zu nutzen. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb unterliegt der Umsatzsteuer im Bestimmungsland, also in Ihrem Heimatland.
Auf der anderen Seite bezieht sich eine innergemeinschaftliche Lieferung darauf, wenn Sie als Unternehmer Waren an einen anderen Unternehmer in einem anderen EU-Land verkaufen. Dabei wird die Ware physisch von einem EU-Land in ein anderes transportiert. Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist von der Umsatzsteuer befreit, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen steuerlichen Regelungen einhalten und die Mehrwertsteuer korrekt abführen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Dokumente und Formulare ordnungsgemäß ausfüllen und aufbewahren. Dazu gehören unter anderem die Gelangensbestätigung, die USt-IdNr. Ihrer Geschäftspartner in anderen EU-Ländern sowie die Zusammenfassende Meldung (ZM), in der Sie Ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerbe angeben.
Es ist wichtig, dass Sie alle Transaktionen korrekt dokumentieren und nachweisen können, um mögliche steuerliche Probleme zu vermeiden. Sollten Sie unsicher sein, empfehle ich Ihnen dringend, sich mit einem erfahrenen Steuerberater in Verbindung zu setzen, der Sie bei der korrekten Abwicklung Ihrer innergemeinschaftlichen Transaktionen unterstützen kann.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie in Zukunft sicherer im Umgang mit innergemeinschaftlichen Erwerben und Lieferungen sind. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Felix Schönecker
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