Kann ich die Umsatzsteuer auf meine Reisekosten geltend machen?
Februar 22, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Felix Schönecker
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Xenia Eichenlaub und betreibe ein kleines Start-up-Unternehmen im Bereich der Eventplanung. In letzter Zeit habe ich vermehrt Reisen im In- und Ausland unternommen, um potenzielle Kunden zu akquirieren und Geschäftspartner zu treffen. Dabei sind mir hohe Kosten für Flüge, Hotels, Verpflegung und Transport entstanden.
Nun frage ich mich, ob ich die Umsatzsteuer auf meine Reisekosten geltend machen kann. Bisher habe ich diese Kosten immer als Betriebsausgaben in meiner Buchhaltung verbucht, jedoch bin ich mir unsicher, ob ich auch die Umsatzsteuer zurückfordern kann.
Da mein Start-up noch am Anfang steht und ich jeden Euro sorgfältig einsetzen möchte, ist es für mich wichtig zu wissen, ob ich eine Möglichkeit habe, die Umsatzsteuer auf meine Reisekosten zurückzuerhalten. Dies würde meine finanzielle Situation deutlich erleichtern und mir mehr Spielraum für weitere Investitionen bieten.
Können Sie mir bitte erklären, ob und unter welchen Bedingungen ich die Umsatzsteuer auf meine Reisekosten geltend machen kann? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um von dieser Regelung zu profitieren?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Xenia Eichenlaub
Sehr geehrte Frau Eichenlaub,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Umsatzsteuer auf Ihre Reisekosten als Inhaberin eines Start-up-Unternehmens im Bereich der Eventplanung. Es ist verständlich, dass Sie als Unternehmerin darauf bedacht sind, jeden Euro sorgfältig einzusetzen und von möglichen steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Gerne erläutere ich Ihnen, unter welchen Bedingungen Sie die Umsatzsteuer auf Ihre Reisekosten geltend machen können.
Grundsätzlich sind die Umsatzsteuerregelungen für Reisekosten im In- und Ausland in § 15 UStG festgelegt. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Umsatzsteuer auf Ihre Reisekosten als Vorsteuer geltend zu machen, sofern diese Ausgaben im Rahmen Ihres Unternehmens getätigt wurden und einen direkten Bezug zu Ihrer unternehmerischen Tätigkeit haben. Hierbei ist zu beachten, dass die Rechnungen über die Reisekosten auf Ihren Namen oder den Namen Ihres Unternehmens ausgestellt sind und die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist.
Um die Umsatzsteuer auf Ihre Reisekosten zurückfordern zu können, müssen Sie sicherstellen, dass die Ausgaben ordnungsgemäß dokumentiert sind. Dazu gehören unter anderem Belege über Flüge, Hotels, Verpflegung und Transport, sowie eine genaue Aufschlüsselung der Ausgaben und deren steuerliche Relevanz. Zudem ist es wichtig, dass die Reisekosten tatsächlich im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit angefallen sind und nicht privat veranlasst sind.
Des Weiteren müssen Sie darauf achten, dass die Reisekosten im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Umsätzen stehen. Falls Sie auch steuerfreie Umsätze tätigen, kann es sein, dass Sie die Umsatzsteuer auf die Reisekosten nicht vollständig geltend machen können. In diesem Fall ist eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge erforderlich, um die steuerlich abzugsfähigen Kosten zu ermitteln.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie grundsätzlich die Umsatzsteuer auf Ihre Reisekosten als Vorsteuer geltend machen können, sofern die Ausgaben im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit angefallen sind und ordnungsgemäß dokumentiert sind. Es ist ratsam, sich hierbei von einem erfahrenen Steuerberater unterstützen zu lassen, um mögliche steuerliche Vorteile optimal nutzen zu können.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Felix Schönecker
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