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Frag einen Steuerberater zum Thema Lohnabrechnung

Was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitsvertrag und einem Werkvertrag?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Wilhelm Hentschel und arbeite als freiberuflicher Grafikdesigner. In der Vergangenheit habe ich sowohl Arbeitsverträge als auch Werkverträge abgeschlossen, bin aber unsicher über die genaue Unterscheidung zwischen den beiden Vertragsarten.

Aktuell habe ich einen Werkvertrag mit einem Kunden abgeschlossen, bei dem ich ein Logo für sein Unternehmen entwerfen soll. Ich frage mich jedoch, ob dieser Vertrag auch als Arbeitsvertrag gelten könnte, da ich für die Erstellung des Logos meine Arbeitszeit und mein Know-how einbringe.

Meine Sorge ist, dass ich eventuell steuerrechtliche Konsequenzen übersehen könnte, wenn ich nicht genau verstehe, welcher Vertragstyp hier vorliegt. Daher würde ich gerne von Ihnen als Experten wissen, was genau den Unterschied zwischen einem Arbeitsvertrag und einem Werkvertrag ausmacht und wie ich sicherstellen kann, dass mein Vertrag korrekt kategorisiert ist.

Könnten Sie mir bitte anhand von konkreten Beispielen erklären, worin sich Arbeitsverträge und Werkverträge unterscheiden und wie ich sicherstellen kann, dass mein aktueller Vertrag rechtlich einwandfrei ist?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Wilhelm Hentschel

Claudia Köhler

Sehr geehrter Herr Hentschel,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Unterschiede zwischen einem Arbeitsvertrag und einem Werkvertrag. Als Steuerberaterin mit Spezialisierung auf Lohnabrechnungen kann ich Ihnen gerne dabei helfen, diese beiden Vertragsarten zu unterscheiden und zu erklären, worauf Sie bei Ihrem aktuellen Werkvertrag achten sollten.

Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag, bei dem eine Person (Arbeitnehmer) sich verpflichtet, für eine andere Person (Arbeitgeber) in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis tätig zu sein. Der Arbeitnehmer ist dabei verpflichtet, die vereinbarte Arbeit persönlich zu leisten und unterliegt den Weisungen des Arbeitgebers. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer ein Gehalt oder einen Lohn für seine Arbeit. Typische Merkmale eines Arbeitsvertrags sind also die persönliche Abhängigkeit und die Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers.

Ein Werkvertrag hingegen ist ein Vertrag, bei dem eine Person (Auftragnehmer) sich verpflichtet, ein bestimmtes Werk zu erstellen oder eine bestimmte Dienstleistung zu erbringen. Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag ist der Auftragnehmer beim Werkvertrag nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zum Auftraggeber und kann die Arbeit frei gestalten und organisieren. Der Auftragnehmer erhält für die Erbringung des Werks eine Vergütung, die in der Regel nach Fertigstellung des Werks gezahlt wird.

In Ihrem Fall, als freiberuflicher Grafikdesigner, der ein Logo für einen Kunden entwirft, handelt es sich vermutlich um einen Werkvertrag. Sie bringen hier Ihr Know-how und Ihre Arbeitszeit ein, um ein konkretes Werk, nämlich das Logo, zu erstellen. Der Kunde hat in der Regel keinen Einfluss auf die Art und Weise, wie Sie das Logo gestalten, sondern beauftragt Sie lediglich mit dem Endprodukt.

Um sicherzustellen, dass Ihr Vertrag rechtlich korrekt ist und keine steuerrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht, ist es wichtig, dass im Vertrag eindeutig festgehalten wird, dass es sich um einen Werkvertrag handelt. Darüber hinaus sollten die genauen Leistungen, die Sie erbringen sollen, sowie die Vergütung und die Fristen für die Fertigstellung des Werks klar definiert sein.

Als Beispiel: In einem Arbeitsvertrag für einen Angestellten in einem Grafikdesign-Unternehmen würde festgehalten werden, dass der Mitarbeiter seine Arbeitszeit im Büro verbringt, den Anweisungen seines Vorgesetzten folgt und ein monatliches Gehalt erhält. Im Gegensatz dazu würde ein Werkvertrag für die Erstellung eines Logos von einem freiberuflichen Grafikdesigner festhalten, dass dieser das Logo selbstständig und nach seinen eigenen Vorstellungen entwirft, eine Vergütung pro Logo erhält und einen bestimmten Zeitrahmen für die Fertigstellung einhalten muss.

Ich hoffe, diese Erklärungen helfen Ihnen dabei, den Unterschied zwischen Arbeitsvertrag und Werkvertrag besser zu verstehen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Überprüfung Ihres Vertrags benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Köhler

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