Kann ich als Arbeitgeber die Kosten für die Kinderbetreuung meiner Mitarbeiter steuerlich geltend machen?
Juli 9, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Claudia Köhler
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Hilde Köhler und bin Geschäftsführerin eines kleinen Unternehmens. Als Arbeitgeber interessiere ich mich dafür, ob es möglich ist, die Kosten für die Kinderbetreuung meiner Mitarbeiter steuerlich geltend zu machen.
Die Hintergrundinformationen zu meiner Frage sind folgende: In unserem Unternehmen arbeiten einige Eltern, die aufgrund ihrer beruflichen Verpflichtungen regelmäßig Kinderbetreuung in Anspruch nehmen müssen. Da ich als Arbeitgeber das Wohl meiner Mitarbeiter im Auge habe und ihnen gerne entgegenkomme, bin ich auf der Suche nach Möglichkeiten, wie ich sie unterstützen kann. Die Übernahme der Kosten für die Kinderbetreuung wäre für viele meiner Mitarbeiter eine enorme finanzielle Entlastung und würde ihnen ermöglichen, sich besser auf ihren Job zu konzentrieren.
Meine Sorgen in diesem Zusammenhang sind, dass ich nicht genau weiß, ob und inwieweit die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich absetzbar sind. Ich möchte sicherstellen, dass ich als Arbeitgeber alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfe, um meine Mitarbeiter bestmöglich zu unterstützen.
Daher meine konkrete Frage an Sie: Kann ich als Arbeitgeber die Kosten für die Kinderbetreuung meiner Mitarbeiter steuerlich geltend machen? Falls ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie genau funktioniert die steuerliche Absetzbarkeit in diesem Fall? Gibt es eventuell andere Möglichkeiten, wie ich meine Mitarbeiter in Bezug auf die Kinderbetreuung unterstützen kann?
Ich freue mich sehr auf Ihre fachkundige Beratung und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Hilde Köhler
Sehr geehrte Frau Köhler,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten für Ihre Mitarbeiter. Es ist lobenswert, dass Sie als Arbeitgeber das Wohl Ihrer Mitarbeiter im Blick haben und nach Möglichkeiten suchen, um sie bestmöglich zu unterstützen.
Grundsätzlich ist es möglich, die Kosten für die Kinderbetreuung Ihrer Mitarbeiter steuerlich geltend zu machen. Allerdings gibt es hierzu bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zunächst muss es sich um Kinder handeln, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die wegen einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.
Die Übernahme der Kosten für die Kinderbetreuung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich steuerfrei, solange die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Dies bedeutet, dass die Leistungen nicht Teil des vertraglich vereinbarten Arbeitslohns sein dürfen.
Für die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten gelten bestimmte Höchstgrenzen. Pro Kind können bis zu 4.000 Euro jährlich steuerfrei übernommen werden. Dieser Betrag kann von Ihnen als Arbeitgeber als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Beachten Sie jedoch, dass die Steuerfreiheit nur für Kosten gilt, die tatsächlich für die Kinderbetreuung entstehen und nicht für andere Leistungen.
Es gibt auch andere Möglichkeiten, wie Sie Ihre Mitarbeiter in Bezug auf die Kinderbetreuung unterstützen können. So können Sie beispielsweise flexible Arbeitszeiten oder Homeoffice-Lösungen anbieten, um es den Eltern zu erleichtern, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Auch die Bereitstellung von Betriebskindergärten oder die Vermittlung von anderen Betreuungsmöglichkeiten kann eine sinnvolle Maßnahme sein.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder eine ausführlichere Beratung wünschen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Köhler
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