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Frag einen Steuerberater zum Thema Lohnabrechnung

Wie wird ein Firmenwagen steuerlich bei der Lohnabrechnung behandelt?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin Thomas Dörr und arbeite als Angestellter in einem Unternehmen, das mir einen Firmenwagen zur Verfügung stellt. In der Vergangenheit habe ich mich nie intensiv mit der steuerlichen Behandlung dieses Benefits beschäftigt, jedoch bin ich nun unsicher, wie ich den Firmenwagen korrekt in meiner Lohnabrechnung angeben muss.

Der Ist-Zustand ist, dass mir der Firmenwagen sowohl für dienstliche als auch private Fahrten zur Verfügung steht. Ich weiß, dass hierbei ein geldwerter Vorteil entsteht, der steuerlich relevant ist. Meine Sorge ist nun, dass ich möglicherweise Fehler bei der Lohnabrechnung mache und dadurch unnötig hohe Steuern zahlen muss.

Meine Frage an Sie als Steuerberater lautet daher: Wie wird ein Firmenwagen steuerlich bei der Lohnabrechnung behandelt? Gibt es spezielle Regelungen, die ich beachten muss? Welche Möglichkeiten habe ich, um den geldwerten Vorteil möglichst gering zu halten? Gibt es bestimmte Nachweise, die ich erbringen muss, um mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen?

Ich freue mich sehr über Ihre Unterstützung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Dörr

Claudia Köhler

Sehr geehrter Herr Dörr,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Behandlung eines Firmenwagens in Ihrer Lohnabrechnung. Es ist verständlich, dass Sie sich über mögliche steuerliche Auswirkungen Gedanken machen und sicherstellen möchten, dass Sie alles richtig machen.

Ein Firmenwagen, der Ihnen sowohl für dienstliche als auch private Fahrten zur Verfügung steht, führt zu einem geldwerten Vorteil, der in Ihrer Lohnabrechnung berücksichtigt werden muss. Dieser geldwerte Vorteil wird in der Regel anhand der sogenannten 1%-Regelung berechnet. Dabei wird 1% des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil pro Monat angesetzt und auf Ihr zu versteuerndes Einkommen aufgeschlagen.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, den geldwerten Vorteil anhand eines Fahrtenbuches zu ermitteln. Hierbei müssen Sie detaillierte Aufzeichnungen über die dienstlichen und privaten Fahrten führen, um den Anteil der privaten Nutzung des Firmenwagens zu bestimmen. Diese Methode kann in einigen Fällen zu einer geringeren steuerlichen Belastung führen, wenn die private Nutzung gering ist.

Um den geldwerten Vorteil möglichst gering zu halten, könnten Sie beispielsweise darauf achten, dass der Bruttolistenpreis des Firmenwagens niedrig ist oder dass es sich um ein sparsames Fahrzeug handelt. Auch eine Reduzierung der privaten Nutzung des Fahrzeugs kann dazu beitragen, die steuerliche Belastung zu verringern.

Bei der Lohnabrechnung müssen Sie in der Regel keine speziellen Nachweise erbringen, da der geldwerte Vorteil aufgrund gesetzlicher Regelungen anhand des Bruttolistenpreises oder eines Fahrtenbuches berechnet wird. Es ist jedoch wichtig, dass die Angaben korrekt und vollständig sind, um mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen und Fehler zu vermeiden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Lohnabrechnung.

Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Köhler

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