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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Wie kann man eine Schenkung von Immobilien steuerlich optimal gestalten?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Fanni Gehrmann und stehe vor der Überlegung, eine Immobilie an meine Kinder zu verschenken. Aktuell besitze ich ein Mehrfamilienhaus, das ich gerne steuerlich optimal auf meine Kinder übertragen möchte.

Der Ist-Zustand ist folgender: Die Immobilie ist bereits seit vielen Jahren in meinem Besitz und hat einen hohen Verkehrswert. Da meine Kinder bereits erwachsen sind und in naher Zukunft die Immobilie ohnehin erben sollen, möchte ich die Schenkung bereits zu Lebzeiten vornehmen, um mögliche Erbschaftssteuern zu umgehen. Jedoch bin ich unsicher, wie man eine Schenkung von Immobilien steuerlich am besten gestalten kann, um mögliche steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

Meine Sorge ist, dass ich bei der Schenkung hohe Steuern zahlen muss oder dass es im Nachhinein zu Problemen mit dem Finanzamt kommt. Daher würde ich gerne von Ihnen erfahren, welche Möglichkeiten es gibt, eine Schenkung von Immobilien steuerlich optimal zu gestalten. Gibt es bestimmte Freibeträge oder Steuervergünstigungen, die ich in Anspruch nehmen kann? Welche steuerlichen Aspekte muss ich unbedingt beachten, um eine Schenkung effizient durchzuführen?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir konkrete Tipps und Empfehlungen geben könnten, wie ich die Übertragung der Immobilie auf meine Kinder steuerlich vorteilhaft gestalten kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Fanni Gehrmann

Otto Dornbusch

Sehr geehrte Frau Gehrmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Schenkung einer Immobilie an Ihre Kinder. Eine solche Übertragung zu Lebzeiten kann in der Tat steuerlich vorteilhaft sein, um mögliche Erbschaftssteuern zu umgehen und Ihren Kindern frühzeitig die Immobilie zukommen zu lassen.

Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass Schenkungen von Immobilien steuerlich relevant sind und daher einige steuerliche Aspekte beachtet werden müssen. In Deutschland gibt es Freibeträge für Schenkungen, die alle 10 Jahre neu genutzt werden können. Derzeit beträgt der Freibetrag für Kinder 400.000 Euro. Das bedeutet, dass Sie Ihren Kindern bis zu dieser Summe steuerfrei schenken können. Für Enkelkinder liegt der Freibetrag bei 200.000 Euro.

Wenn der Verkehrswert Ihrer Immobilie den Freibetrag übersteigt, wird der darüber hinausgehende Betrag steuerpflichtig. In diesem Fall müssten Ihre Kinder Schenkungssteuer zahlen. Diese Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und dem Wert der Schenkung. Es ist daher wichtig, den Verkehrswert der Immobilie genau zu ermitteln, um die steuerlichen Auswirkungen abschätzen zu können.

Um die Schenkung steuerlich optimal zu gestalten, können Sie beispielsweise auch Freibeträge von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern nutzen. Diese liegen derzeit bei 500.000 Euro. Es kann daher sinnvoll sein, die Schenkung gemeinsam mit Ihrem Partner durchzuführen, um den Freibetrag zu maximieren und Steuern zu sparen.

Des Weiteren gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um die Schenkung steuerlich günstig zu gestalten. Dazu zählt beispielsweise die Nutzung von Nießbrauchsrechten, um die steuerliche Belastung zu reduzieren. Es ist ratsam, sich hierbei von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen, um die individuell beste Lösung zu finden.

Zusammenfassend ist es also wichtig, die Freibeträge zu beachten, den Verkehrswert der Immobilie genau zu ermitteln und gegebenenfalls steueroptimierende Maßnahmen zu ergreifen, um die Schenkung möglichst steuergünstig zu gestalten. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit einem spezialisierten Steuerberater in Verbindung zu setzen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und die bestmögliche Lösung zu finden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Otto Dornbusch

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