Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Welche Rolle spielen Werbungskosten bei der Besteuerung von vermieteten Immobilien?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Hilde Weber und besitze seit einigen Jahren eine vermietete Immobilie in München. Bisher habe ich mich noch nicht intensiv mit dem Thema Immobilienbesteuerung auseinandergesetzt, da ich mich hauptsächlich auf die Vermietung und Instandhaltung der Immobilie konzentriert habe. Nun habe ich jedoch festgestellt, dass die Steuerlast auf meine Mieteinnahmen immer höher wird und würde gerne mehr über Werbungskosten in diesem Zusammenhang erfahren.

Momentan zahle ich monatlich eine beträchtliche Summe an Steuern auf meine Mieteinnahmen, ohne zu wissen, ob ich möglicherweise Ausgaben geltend machen könnte, um meine Steuerlast zu verringern. Ich frage mich, ob es bestimmte Ausgaben wie beispielsweise Renovierungs- oder Instandhaltungskosten gibt, die als Werbungskosten absetzbar sind und somit meine Steuerlast senken könnten.

Mein Ziel ist es, mehr Transparenz über meine steuerlichen Möglichkeiten als Vermieterin zu erhalten und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um meine Steuerlast zu optimieren. Daher wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir erklären könnten, welche Rolle Werbungskosten bei der Besteuerung von vermieteten Immobilien spielen und welche Ausgaben konkret als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Hilde Weber

Otto Dornbusch

Sehr geehrte Frau Weber,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Immobilienbesteuerung und Werbungskosten. Es ist gut, dass Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen, um Ihre steuerliche Situation als Vermieterin zu optimieren.

Werbungskosten spielen in der Besteuerung von vermieteten Immobilien eine wichtige Rolle, da sie dazu dienen, die Einnahmen aus der Vermietung zu mindern und somit die Steuerlast zu verringern. Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vermietung der Immobilie stehen und zur Erzielung der Mieteinnahmen notwendig sind. Dazu zählen beispielsweise Renovierungs- und Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Versicherungsbeiträge, Grundsteuer, Zinsen für Darlehen zur Finanzierung der Immobilie, sowie auch Abschreibungen auf das Gebäude und die Einrichtung.

Konkret bedeutet dies, dass Sie alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung Ihrer Immobilie entstehen, in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen können. Diese Kosten mindern Ihre steuerpflichtigen Mieteinnahmen und führen somit zu einer Senkung Ihrer Steuerlast. Wenn Sie also bisher nicht alle Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angegeben haben, ist es durchaus möglich, dass Sie Ihre Steuerlast reduzieren können, indem Sie diese Ausgaben berücksichtigen.

Es empfiehlt sich daher, alle relevanten Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren und bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung zu berücksichtigen. Falls Sie unsicher sind, welche Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden können, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre individuelle steuerliche Situation zu analysieren und Ihnen bei der Optimierung Ihrer Steuerlast zu helfen.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Otto Dornbusch

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Immobilienbesteuerung

Otto Dornbusch