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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Wie wird die Erbschaftssteuer für Immobilien berechnet?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Piotr Fischbacher und stehe vor der Frage, wie die Erbschaftssteuer für Immobilien berechnet wird. Meine Großmutter ist vor kurzem verstorben und hat mir ihr Haus vererbt. Da ich bisher noch nie mit dem Thema Erbschaftssteuer in Verbindung mit Immobilien konfrontiert war, bin ich unsicher, wie ich vorgehen soll.

Das Haus hat einen geschätzten Wert von 500.000 Euro und es besteht kein Testament. Ich mache mir Sorgen, dass die Erbschaftssteuer einen erheblichen Teil des Vermögens ausmachen könnte und ich nicht genug Geld zur Verfügung habe, um diese zu bezahlen.

Können Sie mir bitte erklären, wie die Erbschaftssteuer für Immobilien berechnet wird? Gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast zu minimieren oder zu umgehen? Sollte ich das Haus besser verkaufen, um die Steuerlast zu reduzieren? Ich bin über jede Hilfe und Information dankbar, die Sie mir in dieser Angelegenheit geben können.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Piotr Fischbacher

Otto Dornbusch

Lieber Herr Fischbacher,

ich verstehe Ihre Sorgen bezüglich der Erbschaftssteuer in Verbindung mit Immobilien und möchte Ihnen gerne dabei helfen, Klarheit zu schaffen.

Die Erbschaftssteuer für Immobilien wird in Deutschland anhand des Verkehrswerts der geerbten Immobilie berechnet. Der Verkehrswert ist der Preis, den ein Käufer bereit wäre, für die Immobilie zu zahlen. Dieser Wert wird durch ein Gutachten ermittelt oder kann auch auf Basis von Vergleichsobjekten geschätzt werden.

Für die Berechnung der Erbschaftssteuer wird der Verkehrswert der Immobilie zusammen mit anderen ererbten Vermögenswerten wie Geld, Schmuck oder Wertpapieren herangezogen. Dabei gibt es Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben variieren. Beispielsweise beträgt der Freibetrag für Kinder 400.000 Euro.

Nach Abzug des Freibetrags wird der Restwert mit einem Steuersatz von 7% bis 30% besteuert, je nachdem in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zu Ihrer Großmutter standen. Wenn Sie beispielsweise ein Enkel sind, beträgt der Steuersatz in der Regel 15%.

Es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast zu minimieren oder zu umgehen. Eine Möglichkeit ist die Nutzung von Freibeträgen, die für bestimmte Vermögenswerte gelten., wie zum Beispiel für das selbstbewohnte Eigenheim. Auch können Schenkungen zu Lebzeiten eine Option sein, um Vermögen steuerfrei zu übertragen.

Ob Sie das geerbte Haus verkaufen sollten, um die Steuerlast zu reduzieren, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es ist wichtig, dass Sie eine umfassende Beratung von einem Steuerberater oder einem Anwalt einholen, um die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

In jedem Fall empfehle ich Ihnen, sich zeitnah mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um alle Möglichkeiten zu besprechen und die Erbschaftssteuer in Bezug auf die geerbte Immobilie korrekt zu berechnen und zu optimieren.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Otto Dornbusch

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Otto Dornbusch