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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

Vorsteuer und Gewinnminderung bei Anschaffungen für Blog-Artikel

Moin!
Ich bin selbständige Mediengestalterin mit Gewerbe und betreibe nebenher bzw. auch im Rahmen dieser Tätigkeit einen Blog.
Mit diesem Blog erziele ich (geringe) Werbeeinahmen, die dementsprechend in den Umsatz meiner Firma mit hineinfallen. Allerdings würde ich gerne gewisse Anschaffungen gewinnmindernd geltend machen und auch Vorsteuer ziehen - nehmen wir als Beispiel mal, ich kaufe mir eine neue Jacke.
Wenn ich über diese neue Jacke auf meinem Blog schreibe, Fotos davon zeige etc. kann ich dann entsprechend Vorsteuer ziehen etc? Oder muss dafür ein Auftrag des Jackenherstellers vorliegen, einen Beitrag über die Jacke zu schreiben?
Ich würde das selbst ja so sehen, dass jede Anschaffung, die ich mache um Content zu erzeugen, auch entsprechend gewinnmindernd eingebracht werden kann.
Wenn ich da richtig liege:
Auf welches Konto buche ich derartige Anschaffungen?
Gibt es Stolpersteine, die ich beachten muss?

Tobias Heinrich

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Ich bleibe vorerst bei Ihrem Beispiel, der Jacke:

Letztendlich müsste \"nur\" sichergestellt sein, dass die Jacke nicht auch privat getragen wird, und genau hier liegt auch der angesprochene Stolperstein.

Ein Auftrag des Jackenherstellers würde die Arbeit hier natürlich wesentlich vereinfachen.

Wenn die Jacke nicht getragen wird und nach Erstellung des Blog-Artikels zum Beispiel angemessen weiterverkauft wird wäre ein entsprechender Ansatz ebenfalls denkbar.

Geht man diesen Weg, könnte die Jacke zum Beispiel als Wareneinsatz verbucht werden.

Zu überlegen wäre, diese Vorgänge in der Steuererklärung transparent darzustellen um in Bezug auf eventuelle Betriebsprüfungen einen besseren Stand zu haben. Denn nahezu jeder Lösungsansatz birgt das Risiko, dass eine private Veranlassung angenommen werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heinrich

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Experte für Gewinn- und Verlustrechnung

Tobias Heinrich

Tobias Heinrich

Karlsruhe, Baden

Tobias Heinrich

Dipl. Informatiker (FH) Tobias Heinrich (*1976) ist seit 2009 Partner der Sozietät Dieter Heinrich & Kollegen.
Tobias Heinrich wurde 2009 in Baden-Württemberg zum Steuerberater bestellt.
Eintragung im Berufsregister: 11 56 85

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