Umgang mit AV nach Geschäftsaufgabe
Umgang mit AV nach Geschäftsaufgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur finalen Erstellung meiner Steuererklärung 2013 benötige ich Hilfe zu einer konkreten Fragestellung der EÜR - wie gehe ich bei Geschäftsaufgabe mit dem noch vorhandenen AV um?
2010 habe ich ein Notebook für ca. 480 EUR angeschafft. Dieses habe ich mittels Sammelabschreibung von jeweils 96 EUR pro Jahr als Betriebsausgabe angesetzt.
Mein umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe habe ich zum 31.12.2013 aufgegeben, da ich hierüber kaum noch Einnahmen erzielte. Demnach würde ich für 2013 ebenfalls 96 EUR als Sammelabschreibung angeben.
Was passiert aber nun mit dem Restbuchwert von 96 EUR (den ich bei Geschäftsfortführung für 2014 angegeben hätte)? Muss ich das Notebook zum Teilwert (erwarteter Verkaufspreis zum heutigen Tag) als Einnahme angeben - unter dem Punkt Entnahme in Privatvermögen? Und wird der Restbuchwert dann noch gegengerechnet?
Ich freue mich auf Ihre zeitnahe Antwort.
Beste Grüße