Google Adwords Kosten
Dezember 4, 2013 | 30,00 EUR | beantwortet von Wirtschaftsprüfer André Hintz
Hallo,
ich bin Kleinunternehmer und habe Ausgaben bei Google Adwords.
Diese liegen bei 600,00 Euro.
1. Frage: Wie muss ich diese in der Einnahmen/Ausgaben Rechnung angeben?
Einfach als Ausgabe?
2. Frage: Ich werde dieses Jahr einen Gewinn von ca. 23.000 Euro haben. Ich plane knapp 5.000 Euro bei Google Adwords einzuzahlen. Ist es besser, dieser Einzahlung noch dieses Jahr zu machen (da dieses Jahr noch Kleinunternehmer) oder ab dem 01.01.2014 (ab dann auch umsatzsteuerpflichtig) ?
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.
Frage 1)
Alle für Ihr Unternehmen entstandenen Ausgaben sind der Einnahmen-Überschuss-Rechnung geltend zu machen. Ihre Kosten für Google Adwords stellen Betriebsausgaben dar und mindern Ihren Gewinn.
Frage 2)
Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist der Zahlungszeitpunkt maßgeblich. D.h. wenn Sie in 2013 noch die Zahlung an Google Adwords leisten mindert es in diesem Jahr noch Ihren Gewinn.
Da Google m.E. seinen Sitz in Irland hat, findet hier ein innergemeinschaftlicher Leistungsaustausch statt. Nach § 13b I, V Umsatzsteuergesetz sind Sie verpflichtet die Umsatzsteuer für Google abzuführen. Dafür benötigen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer und im folgenden muss noch eine zusammenfassende Meldung abgegeben werden.
Die Zahlung der Umsatzsteuer ist für Sie eine Betriebsausgabe und mindert Ihren Gewinn.
Als Kleinunternehmer nach § 19 I Satz 3 Umsatzsteuergesetz haben Sie die Umsatzsteuer von Google abzuführen und dürfen keine Vorsteuer gelten machen. Erst wenn Sie der vollen Umsatzbesteuerung unterliegen (für Sie in 2014), dürfen Sie die Vorsteuer in gleicher Höhe wie die Umsatzsteuer gelten machen. Im Ergebnis ist dies für Sie erfolgsneutral. Aus umsatzsteuerlicher Sichtweise ist es daher besser zu warten und die Zahlung erst in 2014 zu tätigen.
Für Fragen und weiterer Hilfe stehe ich Ihnen per Email gerne zur Verfügung.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
André Hintz
Steuerberater
Steuerberatung@andrehintz.de
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