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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

PV- Anlage ins Betriebsvermögen aufnehmen.

Wann und wie nehme ich meine PV- Anlage ins Betriebsvermögen auf?
Ich habe eine PV Anlage 9,3kWp auf meinem Eigenheim installieren lassen (Rechnungsdatum im Juli 22), die Steuervariante gewählt, bin damit als Einzelunternehmer beim FiAmt registriert, möchte sowohl die Umsatzsteuer zurückhaben als auch die Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. und habe diese Frage 2 x vom FA unterschiedlich beantwortet bekommen: 1. Ich solle das gleich nach der Inbetriebnahme mittels des Formulars "BBW 50.1 Anlage Betriebsvermögen" und der Rechnung dem FA mitteilen. 2. Es genüge, den Wert in der EÜR für 2022 dann einzutragen, das FA würde dann ggf. Rechnungen und weitere Belege anfordern. Anmerkung: eine Quartalsmässige UST- Voranmeldung brauche ich nicht zu machen, weil ich aus anderem Anlass nur Jahres-USTE abzugeben verpflichtet bin (vom FA bestätigt). Die Anlage ist mein Eigentum und hat keine weiteren Miteigentümer.
Was ist nun richtig, um nichts zu versäumen?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

Sie melden hier mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung den Gewerbebetrieb „Betrieb einer PV-Anlage“ über Elster beim Finanzamt an. Damit ist das Finanzamt dann ausreichend informiert. Es reicht dann aus, dass Sie die Anlage über die EÜR in der Steuererklärung angeben sowie Umsätze und Vorsteuer in der konsolidierten Umsatzsteuererklärung angeben. Konsolidiert heißt, dass Sie Umsätze und Vorsteuer aus beiden Betrieben in einer Umsatzsteuererklärung angeben. Umsatzsteuerlich sind Sie nämlich nur ein Unternehmer.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich bitte noch einmal.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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Steuerberater Knut Christiansen

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